Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand
»Die Schaffung möglichst praktikabler flexibler Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente liegt auch im Interesse der Rentenversicherung und ihrer Rentner und Beitragszahler«. Mit diesen Worten nahm Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf der heute in Berlin tagenden Bundesvertreterversammlung Stellung zu Vorschlägen, die eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen in der vergangenen Woche vorgelegt hatte.
Es sei positiv zu bewerten, »dass nun ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, der die Möglichkeiten des flexiblen Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente erweitert und Versicherten und Arbeitgebern insofern größere Handlungsspielräume gibt«, so Reimann. Mit den Vorschlägen zur Flexibilisierung gleitender Übergänge sowie zur Stärkung der Bereiche Prävention und Rehabilitation werde die Anpassung an den demographischen Wandel erleichtert. Reimann bot der Politik die Unterstützung der Rentenversicherung bei der Umsetzung der Vorschläge an.
Reimann plädierte in diesem Zusammenhang dafür, die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene gleitende Anrechnung von Hinzuverdiensten neben dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente so umzusetzen, dass nachträgliche Änderungen der Rentenhöhe vermieden werden. Rückwirkende Neuberechnungen der Rente hätten Nachzahlungen oder Rückforderungen zur Folge, die nicht nur sehr verwaltungsaufwändig seien, sondern erfahrungsgemäß auch zu erheblichen Irritationen bei den Betroffenen führten. »Dies sollte vermieden werden«, betonte Reimann. Er verwies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass der Sozialbeirat in seinem vor wenigen Tagen vorgelegten Gutachten eine weniger verwaltungsaufwändige Vorgehensweise vorgeschlagen habe.
Im Hinblick auf das Inkrafttreten des geplanten Gesetzes zur Umsetzung der Vorschläge empfahl Reimann ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen. Insbesondere die Neuregelungen des Hinzuverdienstrechts, die sehr weitreichende Änderungen der EDV-Programme und -Verfahren der Rentenversicherung notwendig machten, benötigten unbedingt einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, so Reimann. Sie sollten von daher nicht vor dem 1. Juli 2017 in Kraft treten. Andere Vorschläge der Koalitionsarbeitsgruppe seien dagegen deutlich früher umsetzbar. Reimann wies in diesem Zusammenhang unter anderem auf die geplanten Maßnahmen zur erweiterten Information der Versicherten, zur Ausweitung der Möglichkeiten eines »Rückkaufs« von Rentenabschlägen oder zum Ausbau von Maßnahmen im Bereich der Prävention und Rehabilitation hin.
VERWEISE
- ...