
Das 2015 mit dem Versorgungsstärkungsgesetz eingeführte Beratungsangebot bei Arbeitsunfähigkeit wird von Versicherten zunehmend in Anspruch genommen. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor.
Vor einer solchen Beratung durch die Krankenkasse muss der Versicherte schriftlich einwilligen. Aus der Zahl der Einwilligungserklärungen lässt sich somit auf die Anzahl der Beratungen schließen, da nur verschwindend wenige Einwilligungen widerrufen wurden.
Demnach haben die Krankenkassen 2015 rund 231.000 Einwilligungserklärungen dokumentiert, 2016 waren es bereits rund 530.000, 2017 rund 715.000.
Versicherte, die Krankengeld bezögen, hätten regelmäßig eine länger dauernde Krankheit zu überwinden und oft einen erheblichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Mit der Beratung und Hilfestellung der Krankenkassen sollen die Versicherten "zielgerichtet und individuell" bei der Überwindung der Krankheit unterstützt werden.
Die Beratung ist den Angaben zufolge freiwillig, eine Ablehnung habe für die Versicherten keine leistungsrechtlichen Konsequenzen, insbesondere keine Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch.
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