Schriftform war gestern: BA setzt auf Textform und Video

Bundesregierung legt Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der
Arbeitsförderung vor
Wer sich heute bei einem privaten Arbeitsvermittler registriert, bewirbt sich meist online, tauscht Nachrichten per Mail aus – und muss am Ende trotzdem einen Vertrag unterschreiben, der auf Papier landet.
Diesen Bruch zwischen digitalem Alltag und analoger Bürokratie will die Bundesregierung nun beseitigen. Mit einem Gesetzentwurf soll die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) grundlegend modernisiert und die Verwaltung handlungsfähiger gemacht werden.
Abschied von der Schriftform
Kern des Vorhabens ist der Wechsel von der Schrift- zur Textform. Bislang mussten Verträge zwischen Arbeitsuchenden und privaten Arbeitsvermittlern eigenhändig unterschrieben werden – ein Verfahren, das die Regierung angesichts zunehmender Digitalisierung als vermeidbaren Aufwand einstuft. Künftig soll dafür etwa eine E-Mail genügen.
Auch persönliche Termine bei der BA sollen nicht mehr zwingend vor Ort stattfinden müssen: Videotelefonie wird als gleichwertige Option verankert, im Gegenzug soll die Verbindlichkeit vereinbarter Termine steigen. Eine sogenannte Experimentierklausel schafft zudem Spielraum für innovative Verwaltungsansätze.
Demografischer Druck als Treiber
Hinter der Reform steckt auch der demografische Wandel. Die BA rechnet bis zum Jahr 2032 mit einem erheblichen Personalrückgang, weil viele Beschäftigte altersbedingt ausscheiden und die Fluktuation zunimmt.
Eine konsequent digitalisierte Arbeitsverwaltung könne, so die Regierung, dem drohenden Personalengpass entgegenwirken – Verfahren, die heute noch Papier und persönliche Präsenz erfordern, binden Kapazitäten, die künftig fehlen dürften.
Digitale Anträge statt Papierkram
Auch beim Kerngeschäft der Behörde setzt der Entwurf an: Die Vermittlung in Erwerbsarbeit soll als zentrale BA-Aufgabe gestärkt, einzelne Förderinstrumente sollen zielgerichteter angepasst werden.
Anträge und die für Sozialleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) nötigen Angaben sollen künftig vorrangig digital eingereicht werden; die dort noch bestehenden Schriftformerfordernisse entfallen weitgehend.
Auch Unternehmen profitieren
Für Unternehmen soll sich beim Arbeitsschutz einiges vereinfachen: Die Schriftform wird vielfach auf die sogenannte Textform nach Paragraf 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgestuft. Die Begründung der Regierung ist pragmatisch: Die eigenhändige Unterschrift auf Papier erzeuge in digitalisierten Prozessen unnötige Medienbrüche. Schutzstandards sollen dabei jedoch nicht angetastet werden.
Ganz ohne Kosten ist die Umstellung nicht zu haben. Für die Einführung, inklusive nötiger IT-Anpassungen, kalkuliert die Bundesregierung im Jahr 2027 mit Mehrausgaben von rund acht Millionen Euro, ab 2028 dann mit rund elf Millionen Euro jährlich.
In aller Kürze
Die Bundesregierung will die Arbeitsförderung der BA digitalisieren: Schriftform weicht der Textform, Videotelefonie wird möglich, Anträge sollen digital laufen – auch wegen drohenden Personalmangels bis 2032.
VERWEISE
- Im Wortlaut: »Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung« ...
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