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Die Beschäftigungsstatistik der schwerbehinderten Menschen (BsbM) basiert auf dem Anzeigeverfahren gemäß § 163 Abs. 2 SGB IX. Hiernach sind Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, eine Anzeige...
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