Weiterbildung im Digitalisierungsgesetz: Was sich ändern soll

Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Das geplante Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung soll vor allem Papier aus den Arbeitsagenturen verbannen. Gleichzeitig justiert der Regierungsentwurf aber auch die Weiterbildungsförderung im SGB III neu
Was der Entwurf vorsieht
Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld werden ausdrücklich in den Katalog der Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung aufgenommen.
Neu ist zudem eine Brücke zur Validierung: Wer in einem Verfahren nach dem Berufsbildungsgesetz bescheinigt bekommt, dass seine Kompetenzen einem Beruf überwiegend entsprechen, soll die Fördervoraussetzung des fehlenden Berufsabschlusses künftig automatisch erfüllen. Das Qualifizierungsgeld soll auch Beschäftigten des öffentlichen Dienstes offenstehen.
Beim Transferkurzarbeitergeld wird Qualifizierung flexibler. Reicht eine Weiterbildung über das Ende des Leistungsbezugs hinaus, kann sie gefördert werden, wenn der Arbeitgeber während des Bezugs mindestens die Hälfte der Lehrgangskosten trägt. Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten genügen 25 Prozent. Bei einer Insolvenz darf die Arbeitsagentur den Anteil weiter senken.
Mittelfristig rechnet die Regierung dafür mit rund einer Million Euro Mehrausgaben pro Jahr. Die meisten Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Bundesrat: 120 Stunden sind zu viel
Die Länderkammer nahm am 25. September 2026 Stellung. Sein Kernvorschlag zur Weiterbildung: Geförderte Maßnahmen für Beschäftigte sollen nicht mehr mindestens 120, sondern nur noch 90 Stunden umfassen müssen. Gerade kleine Betriebe könnten ihre Leute kaum so lange entbehren, und der Fachkräftemangel verschärfe das noch. Zudem richteten sich viele Qualifizierungsbedarfe auf kürzere Formate.
Die Bundesregierung lehnt dies in einer Gegenäußerung ab. Die Mindestdauer sichere eine substanzielle Kompetenzvermittlung jenseits bloßer betrieblicher Anpassungsschulungen, für die Arbeitgeber selbst zuständig seien. So sollten Mitnahmeeffekte zulasten des Beitragshaushalts vermieden werden.
Auch zwei weitere Forderungen der Länder fanden kein Gehör. Die IT-Systeme der Bundesagentur sollten etwa an Träger im Umfeld von Weiterbildungsagenturen andocken können. Außerdem sollten gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Bundesmitteln statt aus Beiträgen finanziert werden.
In aller Kürze
Der Regierungsentwurf öffnet die Weiterbildungsförderung für Menschen mit validierten Kompetenzen, für den öffentlichen Dienst und für Transfergesellschaften. Den Wunsch der Länder nach 90 statt 120 Stunden Mindestdauer lehnt der Bund ab.
VERWEISE
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung ...
- siehe auch: Stellungnahme des Bundesrates ...
Das könnte Sie auch interessieren...
Zweiter Förderaufruf 2026: Geld für KI-Qualifizierung in Niedersachsen Sieben Wochen bleiben noch: Seit dem 1. September nimmt die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Anträge entgegen, am 23. Oktober 2026 schließt das Fenster wieder …
Wissenslücken bei finanziellen Förderinstrumenten der WeiterbildungEin Artikel von Elisabeth Artmann im IAB-Forum thematisiert das Informationsdefizit bei Menschen ohne Berufsabschluss hinsichtlich staatlicher Unterstützungsleistungen. Im Fokus …
4,3 Millionen Euro für berufliche Weiterbildung von LangzeitarbeitslosenIn Baden-Württemberg wird die berufliche Qualifizierung von Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 4,3 Millionen Euro gestärkt.Diese …
Bildungsscheck 2.0: Nordrhein-Westfalen ändert die Förderlogik der WeiterbildungNordrhein-Westfalen richtet seine Weiterbildungsförderung grundlegend neu aus. Mit dem Start des »Bildungsscheck 2.0« verlagert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und …