Geplante Reform der Aufstiegsfortbildung: Bund senkt die Eigenkosten

Mehr Geld für den beruflichen Aufstieg
Wer sich nach der Berufsausbildung weiterqualifiziert, etwa mit einer Meisterprüfung, soll künftig weniger aus eigener Tasche zahlen.
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) vorgelegt. Das Ziel ist, die höherqualifizierende Berufsbildung zu stärken, Einstiegshürden abzubauen und so die Fachkräftegewinnung zu sichern. In Kraft treten sollen die Neuregelungen am 1. August 2027.
Höhere Fördergrenzen, großzügigerer Erlass
Im Mittelpunkt steht ein Paket, das die Eigenkosten der Teilnehmer*innen spürbar drücken soll. Der Förderrahmen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 15.000 auf 18.000 Euro. Für das Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten verdoppelt sich die Obergrenze sogar, von 2.000 auf 4.000 Euro. Zuletzt waren die Fördersätze 2016 angepasst worden. Seitdem haben sich Kurse, Prüfungen und Materialien wie Holz und Metall merklich verteuert.
Wer die Prüfung besteht, wird zusätzlich belohnt. Der Erlass auf das Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 50 auf 60 Prozent. Der Eigenanteil erfolgreicher Absolvent*innen sinkt damit laut Begründung von etwa 25 auf rund 20 Prozent.
Weniger Papierkram, mehr Hilfe für Alleinerziehende
Ein lange schwelendes Ärgernis verschwindet: Zuschüsse des Arbeitgebers werden nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet. Die alte Regel ließ sich kaum kontrollieren, denn Betriebe konnten den Verwendungszweck ihrer Zahlungen frei formulieren. Nach einer Länderabfrage erhielten ohnehin nur rund 3 Prozent der Geförderten solche Leistungen.
Statt nun von allen Bescheinigungen einzufordern, fällt die Anrechnung ganz weg. Antragsteller*innen, Wirtschaft und Verwaltung sparen dadurch zusammen jährlich etwa 193.300 Euro an Aufwand. Alleinerziehende in Voll- und Teilzeitmaßnahmen bekommen künftig 160 statt 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat und Kind.
Hinzu kommen zwei Klarstellungen: Abschlüsse der hochschulischen Weiterbildung sind nicht über das AFBG förderfähig, und wer als Träger einer Maßnahme gilt, wird gesetzlich definiert.
Streit ums Geld zwischen Bund und Ländern
Die Mehrkosten beziffert der Entwurf auf 11,5 Millionen Euro im Jahr 2027 und 27 Millionen Euro jährlich ab 2028. Der Bund trägt davon 78 Prozent, die Länder 22 Prozent.
Der Bundesrat verlangt, dass der Bund die Finanzierung wie beim BAföG vollständig übernimmt. Die Bundesregierung lehnt das ab. Mit den Verbesserungen will sie auch einem absehbaren Rückgang der Gefördertenzahlen entgegenwirken und rechnet mit stabil rund 190.000 Geförderten.
In aller Kürze
Ab August 2027 soll die AFBG-Förderung mehr leisten: höhere Fördergrenzen, 60 Prozent Darlehenserlass nach bestandener Prüfung, keine Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen und mehr Geld für Alleinerziehende.
VERWEISE
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