Barrierefreiheit von Lerninhalten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ein Beitrag aus unserer »Standpunkte«-Reihe von Tristan Eilenburg, Mannheim.
Ein Kurs lässt sich buchen, doch das Arbeitsblatt ist nicht lesbar. Eine Aufgabe ist fachlich verständlich, aber nur mit der Maus lösbar. Ein Schulungsvideo hat Untertitel, erklärt jedoch die entscheidende Grafik nicht. Solche Brüche zeigen, warum Bildungsanbieter ihre Angebote als zusammenhängenden Lernweg betrachten sollten. Plattform, Dokumente, Aufgaben und Videos tragen gemeinsam dazu bei, ob Menschen selbstständig lernen können. Die Verantwortung dafür gehört aus meiner Sicht zur Qualitätssicherung jeder Weiterbildung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Bei Bildungsanbietern kann insbesondere der elektronische Geschäftsverkehr mit Verbrauchern betroffen sein, etwa die Onlinebuchung eines kostenpflichtigen Kurses. Daraus folgt keine pauschale Pflicht für jedes interne Schulungsangebot. Der konkrete Anwendungsbereich, Ausnahmen für bestimmte ältere Inhalte und die Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, müssen geprüft werden. Für öffentliche Stellen können andere Vorschriften maßgeblich sein. [1–3]
Diese rechtliche Einordnung ist der Ausgangspunkt. Anschließend braucht es konkrete Entscheidungen darüber, wie Inhalte erstellt, beschafft und geprüft werden. Die folgenden vier Bereiche zeigen, wo Teams praktisch ansetzen können. Sie ersetzen keine Prüfung der für ein Angebot geltenden Anforderungen.
Lernplattform und Zugang müssen zusammen funktionieren
Barrierefreiheit beginnt vor der ersten Lerneinheit. Eine Teilnehmerin muss das Angebot finden, die Kursbeschreibung verstehen, sich anmelden und ihren Lernbereich öffnen können. Wer bereits am Zugang scheitert, erreicht auch sorgfältig aufbereitete Inhalte nicht. Deshalb sollte die Abnahme einer Plattform einen vollständigen Lernweg umfassen. Eine Vorführung einzelner Funktionen durch den Anbieter reicht dafür aus meiner Sicht nicht aus.
Ein sinnvoller Praxistest beginnt mit einem konkreten Auftrag: Finden Sie den Kurs, melden Sie sich an und öffnen Sie die erste Aufgabe. Dabei prüft das Team auch die Bedienung mit der Tastatur und einer Vorlesesoftware, dem sogenannten Screenreader. Sind die Bedienelemente verständlich beschriftet? Bleibt erkennbar, wo man sich befindet? Lässt sich nach einer Fehlermeldung nachvollziehen, was zu korrigieren ist? Die WCAG des W3C bieten dafür technische Orientierung, unter anderem zu Tastaturbedienung, Beschriftungen und Fehlermeldungen. [4]
Bei der Beschaffung würde ich diese Testfälle schon in die Leistungsbeschreibung aufnehmen. Der Anbieter soll zeigen, wie sie im vorgesehenen Kurs funktionieren. Nachträglich ergänzte Erweiterungen und eingebettete Inhalte gehören ebenfalls in die Prüfung. Die Aussage, dass die Plattform grundsätzlich barrierefrei sei, beantwortet noch nicht, ob der eigene Lernweg zugänglich ist.
Ebenso wichtig sind klare Zuständigkeiten. Wer kümmert sich um ein unzugängliches Anmeldeformular, wer um ein Problem im Kurs? Teilnehmende brauchen einen gut erreichbaren Kontakt. Intern sollte feststehen, wer die Meldung bearbeitet und die Korrektur anschließend prüft. So wird aus einer Rückmeldung eine Verbesserung, die auch dem nächsten Teilnehmer hilft. Ein kurzer Test nach größeren Änderungen sollte zum regulären Betrieb gehören.
Dokumente und Präsentationen brauchen eine nutzbare Struktur
Arbeitsblätter und Präsentationen begleiten viele Weiterbildungen. Ihre Gestaltung entscheidet darüber, ob Wissen später nachgelesen und angewendet werden kann. Schon bei der Erstellung lohnt sich deshalb eine einfache Frage: Funktioniert das Dokument auch für jemanden, der es auf eine andere Weise nutzt als der Autor? Eine optisch aufgeräumte Seite beantwortet diese Frage noch nicht.
Teams sollten echte Überschriften und Listen verwenden, Informationen in einer sinnvollen Reihenfolge anordnen und aussagekräftige Linktexte wählen. Bei einer Grafik muss die wesentliche Aussage auch ohne das Bild zugänglich sein. Farbe allein sollte keine Bedeutung tragen. Diese Grundsätze finden sich auch in den WCAG. [4] Für den Arbeitsalltag hilft eine gemeinsame Vorlage, in der die Struktur bereits angelegt ist. Das erleichtert konsistente Ergebnisse bei wechselnden Autoren.
Besonders deutlich wird der Unterschied bei einer Schulungsfolie mit einem Ablaufdiagramm. Die Bildbeschreibung »Prozessgrafik« erklärt noch keinen Prozess. Für die Übung ist möglicherweise entscheidend, wer eine Freigabe erteilt und was bei einer Ablehnung passiert. Diese Zusammenhänge gehören in eine verständliche Erläuterung. Bei umfangreichen Darstellungen kann ein begleitender Text hilfreicher sein als der Versuch, alles in einem kurzen Bildhinweis unterzubringen.
Auch der Export verdient Aufmerksamkeit. Eine gut vorbereitete Ausgangsdatei sollte nach der Umwandlung in das tatsächlich bereitgestellte Format erneut geprüft werden. Als Arbeitsprobe eignet sich eine typische Aufgabe: Finden Sie den Abschnitt zur Freigabe und lesen Sie die zugehörige Tabelle. Dabei zeigt sich, ob das Material seinen Zweck erfüllt. Automatische Prüfungen unterstützen diese Arbeit, ersetzen aber keine inhaltliche Beurteilung. Sinnvoll ist außerdem, die bearbeitbare Ausgangsdatei aufzubewahren. Sonst beginnt jede spätere Korrektur unnötig aufwendig am fertigen Dokument.
Aufgaben sollen Wissen prüfen und keine Bedienhürden schaffen
Eine Lernkontrolle soll zeigen, ob jemand den Inhalt verstanden hat. Wenn die Bedienung darüber entscheidet, wer die Aufgabe abschließen kann, verliert das Ergebnis an Aussagekraft. Das gilt besonders für Übungen, die mit Ziehen, Zuordnen oder sehr knappen Zeitfenstern arbeiten. Vor der Auswahl eines Formats sollte deshalb klar sein, welche Fähigkeit überhaupt geprüft werden soll.
Ein Beispiel: In einer Sicherheitsschulung sollen Arbeitsschritte in die richtige Reihenfolge gebracht werden. Dafür müssen die Teilnehmenden nicht zwingend Karten mit der Maus verschieben. Eine bedienbare Auswahl kann dasselbe Lernziel erfüllen. Die WCAG behandeln unter anderem Alternativen zu Ziehbewegungen und den Umgang mit Zeitbegrenzungen; dabei gelten jeweils konkrete Bedingungen und Ausnahmen. [4] Für die Kursplanung folgt daraus, die Bedienform bewusst am Lernziel auszurichten.
Auch die Rückmeldung gehört zur Aufgabe. »Falsch« hilft wenig, wenn unklar bleibt, welche Antwort gemeint ist und wie es weitergeht. Ein verständlicher Hinweis sollte den Fehler benennen und den nächsten Schritt erklären. Das erleichtert die Bearbeitung beispielsweise auch dann, wenn eine Person nach einer Unterbrechung in den Kurs zurückkehrt. Fachbegriffe und Abkürzungen sollten so eingeführt werden, dass die Frage nicht unbeabsichtigt zum Sprachtest wird.
Ich würde jede neue Aufgabenart mit einem kleinen, vollständigen Ablauf prüfen: lesen, beantworten, Rückmeldung verstehen, korrigieren und abschließen. Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sollten in solche Tests einbezogen werden. Ihre Rückmeldungen ergänzen die technische Prüfung um die tatsächliche Nutzung. Wenn eine alternative Bearbeitung nötig ist, muss sie dasselbe Lernziel sinnvoll abdecken. Verantwortliche sollten deshalb fachliche und technische Fragen gemeinsam entscheiden. Ein erfolgreicher Klick ist noch kein Nachweis dafür, dass eine Aufgabe verständlich und zugänglich war.
Barrierefreie Lernvideos brauchen einen abgestimmten Produktionsablauf
Bei Videos treffen viele der bisherigen Fragen aufeinander. Sprache, Bild, Schrift und Bedienung wirken gleichzeitig. Genau deshalb verdient dieses Format besondere Aufmerksamkeit. Eine einzelne nachträglich ergänzte Funktion kann nicht alle Zugangshürden beheben. Wer barrierefreie Videos erstellen will, sollte bereits beim Skript festlegen, welche Informationen gesprochen, gezeigt und zusätzlich zugänglich gemacht werden müssen.
Eine Software-Schulung macht das anschaulich. Die Sprecherin sagt: »Klicken Sie hier und wählen Sie die grüne Option.« Die Untertitel geben den Satz korrekt wieder. Eine blinde Teilnehmerin erfährt trotzdem nicht, welches Feld gemeint ist. Benennt die Sprecherin stattdessen das Feld und erklärt dessen Funktion, verbessert sich das Ausgangsmaterial. Bei einer Grafik gilt dieselbe Überlegung: Die entscheidende Aussage gehört in die Erklärung, statt ausschließlich sichtbar zu bleiben.
Untertitel müssen auch fachlich stimmen
Automatische Spracherkennung kann einen ersten Entwurf liefern. Vor der Veröffentlichung braucht es eine Prüfung am Video. Gerade Zahlen, Fachbegriffe und Verneinungen verdienen Aufmerksamkeit. Aus »nicht freigeben« darf keine Aufforderung zur Freigabe werden.
Untertitel für gehörlose und schwerhörige Menschen berücksichtigen auch wichtige Geräusche und gegebenenfalls die Zuordnung der Sprechenden. Audiodeskription wiederum beschreibt relevante Bildinformationen, die aus dem vorhandenen Ton nicht hervorgehen. Beide erfüllen unterschiedliche Aufgaben. [4]
Die Untertitel müssen außerdem im verwendeten Player geprüft werden. Bleiben sie ausreichend lange lesbar? Passen die Umbrüche zum Inhalt? Verdecken sie einen wichtigen Hinweis auf dem Bildschirm?
Bildbeschreibung und Sprachfassungen zusammen planen
Bei bestehenden Videos sollte zuerst geprüft werden, welche wesentlichen Informationen ausschließlich im Bild vorkommen. Ein sichtbarer Handgriff, ein Warnsymbol oder eine eingeblendete Zahl kann für das Verständnis entscheidend sein. Daraus ergibt sich der Bedarf an zusätzlicher Beschreibung. Ein Transkript kann beim Nachlesen helfen, ersetzt aber nicht automatisch eine nach dem anzuwendenden Standard erforderliche Audiodeskription. [4]
In internationalen Belegschaften kommt die Sprachfrage hinzu. Eine polnische Tonspur hilft einer polnischsprachigen gehörlosen Person noch nicht ausreichend. Deutsche Untertitel lösen umgekehrt nicht jedes Verständnisproblem. Übersetzung und barrierefreie Aufbereitung sollten deshalb im selben Produktionsplan stehen. Grundlage ist ein geprüfter Ausgangstext mit abgestimmten Fachbegriffen. Werden Aussagen später geändert, müssen die betroffenen Fassungen ebenfalls aktualisiert werden.
Das hat praktische Folgen für die Organisation. Eine einfache Übersicht sollte zeigen, welche Sprache zu welcher Videoversion gehört und welche Untertitel oder Beschreibungen bereits geprüft sind. Ergänzende Hinweise zur Umsetzung barrierefreier Untertitel können die eigenen Produktionsvorgaben unterstützen. [5] Entscheidend bleibt die Prüfung des konkreten Lerninhalts.
Das eingebettete Video vollständig abnehmen
Zum fertigen Ergebnis gehört auch die Bedienung. Teilnehmende müssen die benötigten Funktionen erreichen und die passende Fassung auswählen können. Deshalb sollte der Test bis in die Lernplattform reichen. Agentur, Plattformanbieter und Fachabteilung brauchen eine gemeinsame Ansprechperson, die offene Punkte zusammenführt und die Freigabe organisiert.
Mein Vorschlag ist, mit einem häufig genutzten Kurs zu beginnen und den gesamten Weg zu dokumentieren. Welche Hürde lag im Zugang, welche im Arbeitsblatt, welche in der Aufgabe und welche im Video? Daraus entstehen konkrete Vorgaben für weitere Inhalte. Gesetzlich erforderliche Maßnahmen und Fristen müssen dabei gesondert berücksichtigt werden. Am Ende zählt, ob Menschen das Gelernte selbstständig anwenden können. Gerade beim Video lässt sich dafür viel gewinnen, wenn Skript, Sprachfassungen, Untertitel, Bildbeschreibung und Player von Anfang an zusammen geplant werden.
Quellen und weiterführende Hinweise
[1] BFSG § 1 Zweck und Anwendungsbereich
[2] BFSG § 2 Begriffsbestimmungen
[3] BFSG § 3 Barrierefreiheit
[4] W3C Web Content Accessibility Guidelines 2.2, insbesondere die Richtlinien zu Textalternativen, zeitbasierten Medien, Struktur, Bedienbarkeit und Eingabehilfen.
[5] Hinweise zur Aufbereitung barrierefreier Untertitel, alugha.

Tristan Eilenburg ist Head of Growth bei alugha, einer Plattform für mehrsprachige Videos.
Er beschäftigt sich mit dem Einsatz mehrsprachiger Videoinhalte in Unternehmen und Weiterbildung. Sein Profil finden Sie auf LinkedIn.
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