
Bundesrat vermisst bei der BAföG-Novelle den großen Wurf
Die Bundesregierung hat gestern ihren Entwurf zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze sowie die Stellungnahme des Bundesrates zur weiteren Beratung und Entschlussfassung dem Bundestag zugeleitet.
Höhere Sätze in zwei Etappen
Kern des Entwurfs sind steigende Bedarfssätze. Für Studierende sollen sie zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro steigen und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Die Sätze für Schüler*innen ziehen entsprechend nach. Ab dem Wintersemester 2028/2029 sollen außerdem die Freibeträge jährlich wachsen.
Auch die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung werden angepasst, damit das BAföG die gestiegenen Versicherungskosten besser abbildet.
Wer zu Hause wohnt, geht leer aus
Bei der Wohnkostenpauschale ändert sich viel, allerdings in zwei Richtungen. Für Studierende mit eigener Wohnung soll sie zum Sommersemester 2027 um rund 16 Prozent steigen, von 380 auf 440 Euro.
Wer dagegen noch im Elternhaus lebt, muss sich umstellen: Hier sinkt die Pauschale zunächst auf 41 Euro und entfällt in einem zweiten Schritt ganz.
Antrag nur noch per Portal
Zugleich will die Regierung den Papierkram reduzieren. Anträge sollen künftig ausschließlich über das Portal »BAföG Digital« laufen, Ausnahmen gibt es nur in Sonderfällen.
Aufwendige Einzelfallregeln wie der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester fallen weg. Bei Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sollen Bedarfssätze und Freibeträge weiterhin in ähnlichem Umfang steigen wie beim BAföG.
Die Länderkammer vermisst den großen Wurf
Der Bundesrat legt gleich mehrfach den Finger in die Wunde. Die höhere Wohnkostenpauschale komme erst zum Sommersemester 2027 und damit ein Semester später als im Koalitionsvertrag vereinbart. Gleiches gelte für die zweite Anhebung der Bedarfssätze.
Dass der höhere Bedarfssatz für Studierende im Elternhaus ausreiche, sei nicht hinreichend nachgewiesen. Die Länder fürchten eine zusätzliche Last für Studierende und Eltern. Die jährliche Anhebung der Freibeträge genüge zudem nicht, um die inflationsbedingten Mehrkosten aufzufangen.
Darüber hinaus fordert der Bundesrat Nachbesserungen: Er wünscht sich deutlich schlankere Regeln, mehr Pauschalen, längere Bewilligungszeiträume und den Verzicht auf Wiederholungsanträge.
Die Bundesregierung weist diese Forderungen in ihrer Gegenäußerung allerdings mehrheitlich zurück.
In aller Kürze
Die BAföG-Novelle hebt Bedarfssätze, Freibeträge und die Wohnpauschale für auswärts Wohnende an und setzt auf digitale Anträge. Dem Bundesrat geht die Reform nicht weit genug.
VERWEISE
- Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze (30. BAföGÄndG) ...
- siehe auch: DSW-Stellungnahme zum BMFTR-Referentenentwurf 30. BAföG-Novelle ...
- vgl.: »Neue BAföG-Sätze: Was Studierende ab 2027 erwartet« ...
Das könnte Sie auch interessieren...
Mehr Geld für den beruflichen Aufstieg Wer sich nach der Berufsausbildung weiterqualifiziert, etwa mit einer Meisterprüfung, soll künftig weniger aus eigener Tasche zahlen. Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Fünften Gesetzes …
Sparen beim BAföG und beim Elterngeld? Grundsätzlich hat die Bevölkerung wenig dagegen, solange es die Richtigen trifft. Eine repräsentative Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und …
Studienstarthilfe und höhere Freibeträge: Die BAföG-Reform im Überblick Das Bundeskabinett hat den Weg für eine grundlegende BAföG-Reform freigemacht. Mit dem Beschluss vom 12. August soll die Ausbildungsförderung digitaler, unbürokratischer und …
BAföG-Förderung sinkt auf tiefsten Stand seit Jahrtausendwende Die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger ist 2025 so stark geschrumpft wie seit Jahren nicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten im vergangenen Jahr 570 000 …