
Die Bundesregierung legt »Eckpunkte zum Digitalcheck« vor.
Danach ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass »im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens die Möglichkeit der digitalen Ausführung geprüft werden soll (Digitalcheck)«.
Mit dem Digitalcheck soll die digitale Ausführbarkeit bei der Erstellung und der Anpassung von Rechtsvorschriften laut Bundesregierung von Anfang an mitgedacht werden, damit die Vorteile der Digitalisierung zum Nutzen von Bürgern, Unternehmen, Behörden und weiteren Betroffenengruppen ausgeschöpft werden können.
Dafür orientiert sich der Digitalcheck zum einen daran, »einen spür- und messbaren Effekt für einen digitalen Vollzug rechtlicher Vorgaben zu erzielen, um Digitalisierungs- und Vollzugsaufwände zu senken und die Potentiale einer stärkeren (Teil-)Automatisierung zu heben«, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Zum anderen sollten Inhalte und Methoden des Digitalchecks so konzipiert werden, dass die angestrebten Ziele mit verhältnismäßigem Aufwand von den Mitarbeitern, die Regelungstexte entwerfen, erreicht und die Hilfsmittel einfach angewendet werden können.
Die Pflicht zur Durchführung des Digitalchecks liegt den Angaben zufolge bei der Bundesregierung. Inhalte und Methoden des Digitalchecks würden federführend vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), unterstützt von der DigitalService GmbH, erarbeitet und regelmäßig einer interministeriellen Arbeitsgruppe sowie dem Nationalen Normenkontrollrat vorgestellt, heißt es in der Unterrichtung weiter. Die Ressorts wenden danach bei jedem Regelungsvorhaben den Digitalcheck in der jeweils aktuellsten Version an.
Das BMI hat laut Vorlage zum 1. Januar 2023 eine erste Version des Digitalchecks bereitgestellt. Ausgehend von dieser Version werde der Digitalcheck laufend weiterentwickelt. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist den Angaben zufolge angestrebt, dass der Digitalcheck als fester Bestandteil der Gesetzesvorbereitung etabliert ist.
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