Weiterbildung erfolgreich, Job unsicher: Was die Zahlen zu Bürgergeldempfängern zeigen

Bürgergeld und Weiterbildung: Zwischen Qualifizierung und Beschäftigungslücke
Rund 81.000 Bürgergeldbezieher*innen begannen im Jahr 2025 eine SGB-III-geförderte Weiterbildung – doch nur gut ein Viertel von ihnen war drei Monate nach Ende der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu Weiterbildungsförderungen für Bürgergeldempfänger*innen hervor.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es 2025 insgesamt 81.256 Eintritte von Personen aus dem Rechtskreis des SGB II in eine Förderung der beruflichen Weiterbildung. Die überwiegende Mehrheit, 74.309 Teilnehmende, schloss die Maßnahme erfolgreich ab. Bei 286 Personen wurde eine Prüfung nicht bestanden.
Vorzeitig beendet wurde die Weiterbildung in knapp 5.000 Fällen – am häufigsten wegen längerer Fehlzeiten (1.364) oder sonstiger Gründe (2.546), seltener wegen Arbeitsaufnahme (660) oder mangelnder Leistung (311).
Erwerbstätigkeit bleibt die Ausnahme
Entscheidender als die Abschlussquote ist für die Bundesregierung die Frage, ob eine Weiterbildung tatsächlich in Beschäftigung mündet. Von 82.032 Personen, die 2025 aus einer Maßnahme ausgetreten sind, waren drei Monate später 22.324 sozialversicherungspflichtig beschäftigt – ein Anteil von 27,2 Prozent.
Zahlen zum Verbleib nach sechs oder zwölf Monaten liegen für das laufende Berichtsjahr noch nicht vor, da diese Auswertungen erst nach Abschluss der jeweiligen Zeiträume möglich sind.
Bei den Branchen, in denen die neu Beschäftigten unterkamen, zeigt sich ein breites Bild: Am stärksten vertreten waren das Gesundheits- und Sozialwesen mit 4.989 Personen, gefolgt von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (4.037) und dem Bereich Verkehr und Lagerei (3.903). Auch Handel und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen (2.169) sowie freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (1.275) nahmen einen nennenswerten Teil der Vermittlungen auf.
Ob es sich dabei um Vollzeit-, Teilzeit- oder befristete Stellen handelte, lässt sich den vorliegenden Daten nicht entnehmen – eine entsprechende Differenzierung existiert nicht.
Datenlücken bei Bewilligungen und Kosten
Auffällig ist, was die Bundesregierung nicht beantworten konnte: Wie viele Weiterbildungsmaßnahmen 2025 überhaupt bewilligt wurden – aufgeschlüsselt nach Monaten, Bundesländern und Maßnahmeart – ist nicht erfasst.
Ebenso fehlen Angaben zu den Durchschnitts- und Gesamtkosten je Teilnehmer*in, sowohl für die eigentlichen Lehrgangskosten als auch für unterstützende Leistungen wie Fahrkosten, Kinderbetreuung oder Weiterbildungsgeld. Für vertiefte Verbleibsanalysen verweist die Bundesregierung auf eine gesonderte Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit.
Die Zahlen verdeutlichen ein strukturelles Spannungsfeld der aktiven Arbeitsmarktpolitik: Weiterbildungsmaßnahmen werden mehrheitlich erfolgreich abgeschlossen, der Sprung in eine reguläre, beitragspflichtige Beschäftigung gelingt aber nur einer Minderheit der Teilnehmenden zeitnah.
Wie sich der Verbleib über einen längeren Zeitraum entwickelt, wird sich erst mit den noch ausstehenden Sechs- und Zwölf-Monats-Daten zeigen.
In aller Kürze
2025 begannen rund 81.000 Bürgergeldbezieher*innen eine geförderte Weiterbildung, meist erfolgreich beendet – doch nur 27,2 Prozent fanden binnen drei Monaten sozialversicherungspflichtige Arbeit.
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