- 1. Chef darf Browserverlauf von Dienstrechnern prüfen
- (Beruf und Arbeit, Europa)
- Der Arbeitgeber darf den Browserverlauf des Dienstrechners eines Mitarbeiters auch ohne dessen Zustimmung überprüfen. Voraussetzung ist allerdings, dass dies geschieht, um einen Missbrauch festzustellen. ...
- Erstellt am 20. April 2016