- 1. Bei Lügen im Lebenslauf kennen Personaler keine Gnade
- (Personalführung/Personalwesen)
- ... sondern auch Ihr zukünftiger Vorgesetzter mit dabei. Stellt sich in der Praxis heraus, dass Sie ihn durch Unwahrheiten getäuscht haben, riskieren Sie die fristlose Kündigung. Auch lange nach Ende de ...
- Erstellt am 09. Januar 2018
- 2. Arbeitsrecht: Kündigung nach früherer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- (Beruf und Arbeit, Europa)
- Belästigt ein Arbeitnehmer eine Kollegin sexuell, kann das eine fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Auch dann, wenn der Vorfall schon über ein Jahr her ist, ...
- Erstellt am 07. September 2016
- 3. Chef darf Browserverlauf von Dienstrechnern prüfen
- (Beruf und Arbeit, Europa)
- Der Arbeitgeber darf den Browserverlauf des Dienstrechners eines Mitarbeiters auch ohne dessen Zustimmung überprüfen. Voraussetzung ist allerdings, dass dies geschieht, um einen Missbrauch festzustellen. ...
- Erstellt am 20. April 2016