- 1. Bundesarbeitsgericht zur Arbeitnehmereigenschaft von Crowdworkern
- (Beruf und Arbeit, Europa)
- Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen (»Mikrojobs«) durch Nutzer einer Online-Plattform (»Crowdworker«) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber (»Croudsourcer«) getroffenen Rahmenvereinbarung ...
- Erstellt am 02. Dezember 2020