- 1. Bundesarbeitsgericht zur Arbeitnehmereigenschaft von Crowdworkern
- (Beruf und Arbeit, Europa)
- Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen (»Mikrojobs«) durch Nutzer einer Online-Plattform (»Crowdworker«) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber (»Croudsourcer«) getroffenen Rahmenvereinbarung ...
- Erstellt am 02. Dezember 2020
- 2. Pandemie verändert Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Beziehung nachhaltig
- (Personalführung/Personalwesen)
- ... r Arbeitskräfte wie Freiberufler, Selbständige, Gig-Arbeiter und Crowdworker. Zwar sparen Unternehmen mit derartigem Vorgehen kurzfristig Personalkosten. Doch ist es möglicherweise der gefährlichs ...
- Erstellt am 30. August 2021
- 3. Crowdwork im Unternehmen: Die Regeln müssen stimmen
- (Personalführung/Personalwesen)
- ... Die Gefahr bestehe, dass es zu Arbeitsverdichtung oder Arbeit in der Freizeit kommt. Wenn die Leistung als Crowdworker Einfluss auf die Gesamtbeurteilung von Beschäftigten hat, steige der Druck zur Teilnahme. ...
- Erstellt am 09. Juni 2020