- 1. BAG zum Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion
- (Beruf und Arbeit, Europa)
- Der Fall Die Klägerin ist Diplom-Informatikerin; sie bezeichnet sich als gläubige Muslima und trägt als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung ein Kopftuch. Die Klägerin bewarb sich beim beklagten Land ...
- Erstellt am 02. September 2020