Altersübergangsreport: Alter beim Austritt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist gestiegen

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Untersuchung zum Altersübergang: Viele arbeiten länger 

Ältere bleiben heute deutlich länger als noch vor einigen Jahren in sozialversicherungspflichtigen Jobs. Aber auch nach dem Ausscheiden sind viele noch auf dem Arbeitsmarkt aktiv – mit wachsender Dauer. Das zeigt der aktuelle Altersübergangs-Report aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Beschäftigte des Jahrgangs 1948 arbeiteten im Durchschnitt 1,9 Jahre länger als die 1940 Geborenen. Trotz dieses markanten Anstiegs blieb das durchschnittliche Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit 61,7 Jahren noch deutlich unterhalb der Regelaltersgrenze, stellt der IAQ-Forscher PD Dr. Martin Brussig fest. Überwiegend wurde Altersteilzeit in Anspruch genommen. Viele sind auch nach ihrem letzten regulären Arbeitsverhältnis noch nicht in Rente, sondern haben Minijobs oder sind als arbeitslos registriert. Die Phase bis zum Arbeitsmarktaustritt hat sich zwischen den 1940 und 1948 Geborenen verlängert – im Durchschnitt von 365 auf 639 Tage.

Ein erheblicher Anteil scheidet sehr früh (noch vor dem 60. Lebensjahr) aus sozialversicherungspflichtigen Stellen aus. Für den Aufbau der Alterssicherung ist diese Zeit jedoch bedeutsam.

Die Ergebnisse zeigen, so Brussig, dass altersgerechte Bedingungen, reduzierte Belastungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz und letztlich auch soziale Sicherheit für ältere Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen erforderlich sind, um die steigenden Altersgrenzen in der Rentenversicherung zu flankieren. Auf diese Weise ließe sich auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Die Akzeptanz der Anhebung der Regelaltersgrenze hängt davon ab, ob es einem großen Teil gelingt, länger zu arbeiten, und ob eine Form sozialer Sicherung für jene greift, denen dies nicht gelingt.

Auf einen Blick
  • Das mittlere Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung lag für ältere Beschäftigte des Geburtsjahrgangs 1945 bei 60,5 Jahren, für die 1948 Geborenen bei 61,7 Jahren. Gegenüber älteren Beschäftigten des Jahrgangs 1940 ist es um 0,7 bzw. 1,9 Jahre gestiegen. Trotz dieses markanten Anstiegs blieb das durchschnittliche Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung deutlich unterhalb der für diese Kohorten gültigen Regelaltersgrenze von 65 Jahren.

  • Zum überwiegenden Teil wurde der Anstieg des Austrittsalters aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit ermöglicht.

  • Das Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bedeutet oft nicht das Ende jeglicher Erwerbsaktivität. Infolgedessen liegt das mittlere Alter für den vollständigen Arbeitsmarktaustritt deutlich oberhalb des mittleren Austrittsalters aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

  • Das Alter der letzten Arbeitsmarktaktivität (insbesondere geringfügige Beschäftigung und Arbeitslosigkeit) ist zwischen den Kohorten der 1940 und 1945 Geborenen etwas stärker gestiegen als das Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Be-schäftigung, nämlich von 60,8 auf 62,3 Jahre. Die Phase zwischen dem Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Arbeitsmarktaustritt hat sich im Durchschnitt von 365 auf 639 Tage verlängert.

  • Die Ergebnisse zeigen, dass altersgerechte Arbeitsbedingungen, reduzierte Arbeitsbelastungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz und letztlich auch soziale Sicherheit für ältere Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen erforderlich sind, um die steigenden Altersgrenzen in der Rentenversicherung zu flankieren. Dies gilt umso mehr, als der Zugang zu Altersteilzeitarbeit für die nachrückenden Kohorten deutlich restriktiver gestaltet ist.

 
Das IAQ berichtet in unregelmäßiger Folge über Ergebnisse des »Altersübergangs-Monitors«, der von der Hans-Böckler-Stiftung und dem Forschungsnetzwerk Alterssicherung der Rentenversicherung gefördert wird.

 

 

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