Alterung der Bevölkerung durch aktuell hohe Zuwanderung nicht umkehrbar
Die Unterschiede zwischen der Anzahl der Menschen in den jüngeren und in den mittleren Altersstufen sind sehr groß und können voraussichtlich nicht durch die Nettozuwanderung ausgeglichen werden. Die Anzahl der Menschen ab 67 Jahre wird bis zum Jahr 2040 voraussichtlich auf mindestens 21,5 Millionen steigen. Sie wird damit um 6,3 Millionen oder um 42 % höher sein als die Anzahl der ab 67-Jährigen im Jahr 2013 (15,1 Millionen).
Die Anzahl der 20- bis 66-Jährigen wird dagegen aller Voraussicht nach sinken. Allerdings wird die Entwicklung bei dieser Altersgruppe stärker durch den Wanderungssaldo beeinflusst als bei den älteren Jahrgängen. Ohne einen Wanderungsgewinn würde die Anzahl der 20- bis 66-Jährigen bis zum Jahr 2040 um rund 13 Millionen oder um ein Viertel gegenüber 2013 abnehmen. Um diesen Rückgang zu kompensieren, wäre dauerhaft ein Wanderungsgewinn bei den 20- bis 66-Jährigen von etwa 470.000 Menschen pro Jahr erforderlich. Nach den Ergebnissen der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wird der Rückgang bis 2040 voraussichtlich zwischen 7 und 9 Millionen Menschen betragen (bei einem Wanderungsgewinn von insgesamt 6,8 beziehungsweise 4,3 Millionen). Selbst bei einem Gesamtwanderungsgewinn bis 2040 von 8,5 Millionen Personen würde diese Altersgruppe um 5 Millionen Menschen abnehmen. Auch in den 1990er Jahren hatte die starke mehrjährige Nettozuwanderung die Alterung nur verlangsamt, aber nicht verhindert.
Die langfristigen Bevölkerungsvorausberechnungen zeigen die Auswirkungen bereits angelegter Strukturen sowie erkennbarer und belegbarer Veränderungen auf die künftige Bevölkerung. Sie können nicht die Zukunft vorhersagen, liefern jedoch quantitative »Wenn-Dann-Aussagen«. Dabei stützen sie sich auf eine fundierte Datengrundlage, welche die Ableitung der Annahmen über die künftige Entwicklung der demografischen Faktoren erlaubt.
Sonderentwicklungen und unvorhersehbare Ereignisse wie Kriege, Krisen, Umweltkatastrophen und ihre Folgen können bei den Annahmen zu einer Bevölkerungsvorausberechnung nicht berücksichtigt werden. Die im Jahr 2015 rapide angestiegene Zuwanderung Schutzsuchender ist eine solche Sonderentwicklung. Gegenwärtig kann sie in einer Vorausberechnung noch nicht adäquat berücksichtigt werden. Eine bloße Heraufsetzung der mittelfristigen Wanderungsannahmen ohne genaue Kenntnis über die Höhe und Dauer der aktuellen Zuwanderung sowie die demografischen Merkmale der Zugewanderten würde zu keinen belastbaren Resultaten führen und entspräche nicht den Qualitätsstandards der amtlichen Statistik.
Für die langfristigen Wanderungsannahmen kann das Wanderungsgeschehen eines einzelnen Jahres nicht als Muster dienen. Der Wanderungssaldo schwankte in der Vergangenheit sehr stark. Auf Phasen einer starken Zuwanderung folgte stets verstärkte Abwanderung. Während der neun Jahre von 1988 bis 1996 hatte der jährliche Wanderungsüberschuss im Durchschnitt mehr als 500.000 betragen und im Jahr 1992 seinen bisher höchsten Wert von fast 800.000 Personen erreicht. Mitte der 2000er Jahre war dann der Wanderungssaldo deutlich unter 100.000 Personen pro Jahr gesunken. Auch künftig ist davon auszugehen, dass der Wanderungssaldo stark schwanken wird.
Die im April 2015 veröffentlichte 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung beschreibt mit ihren 8 Varianten und 3 Modellrechnungen zum einen die auf Grundlage der beobachteten Trends absehbaren künftigen Entwicklungen. Zum anderen gibt sie Aufschluss über den Einfluss der einzelnen demografischen Komponenten – Geburtenhäufigkeit, Sterblichkeit und Wanderungen – auf die Bevölkerungsgröße und -struktur. Beispielhaft zeigt die Modellrechnung der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung »Wanderungssaldo 300.000«, wie sich eine dauerhaft hohe Zuwanderung von jährlich etwa 1.000.000 Personen und gleichzeitigen Fortzügen von 700.000 Personen auf die Bevölkerungsentwicklung auswirken könnte.
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