Einbürgerungen in 2020 gingen um 15 Prozent zurück

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Im Jahr 2020 wurden rund 109.900 Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland eingebürgert.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fanden damit 19.000 oder 15 % weniger Einbürgerungen statt als 2019. Dieser Rückgang ist gut zur Hälfte auf die verminderte Zahl an Einbürgerungen von Britinnen und Briten zurückzuführen. 2020 wurden nur noch 4.900 britische Staatsangehörige eingebürgert, das waren 9.700 oder knapp zwei Drittel (-66 %) weniger als 2019, als der bisherige Höchststand an Einbürgerungen von Britinnen und Briten erreicht worden war.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) konnten Britinnen und Briten, die bis Ende 2020 einen Antrag stellten, bei ihrer Einbürgerung auch weiterhin ihre britische Staatsangehörigkeit behalten. Angesichts der Unsicherheiten, mit denen der Brexit verbunden war, hatten sich allerdings viele einbürgerungswillige Britinnen und Briten bereits früher um eine Einbürgerung bemüht. In den fünf Jahren seit dem Brexit-Referendum im Jahr 2016 haben sich bisher insgesamt 36.500 Britinnen und Briten in Deutschland einbürgern lassen.

Ohne Berücksichtigung britischer Staatangehöriger verzeichnet die Einbürgerungsstatistik für das Jahr 2020 noch einen Rückgang um 9.400 Einbürgerungen gegenüber 2019 (-8 %). Dieser Rückgang spiegelt auch wider, dass es im Jahr des Ausbruchs der Corona-Pandemie bei den zuständigen Behörden teilweise zu verlängerten Wartezeiten kam und weniger Anträge bearbeitet werden konnten.


Gut ein Viertel der Einbürgerungen aus EU27-Staaten

Im Jahr 2020 ließen sich Menschen mit 173 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten in Deutschland einbürgern. Davon hatte gut ein Viertel (26 %) bisher die Staatsangehörigkeit eines EU27-Mitgliedstaates. Unter den EU-Bürgerinnen und Bürgern bildeten rumänische Staatsangehörige mit 5 900 Einbürgerungen erstmals die größte Gruppe. In den Jahren 2017 bis 2019, als das Vereinigte Königreich noch zur EU gehörte, waren britische Staatsangehörige Spitzenreiter bei den Einbürgerungen aus EU-Staaten, gefolgt von polnischen Staatsangehörigen. Seit dem EU-Beitritt von Polen im Jahr 2004 bis 2016 bildeten immer Polinnen und Polen die größte Gruppe unter den EU-Staatsangehörigen, die sich einbürgern ließen.


Weniger türkische und mehr syrischer Staatsangehörige lassen sich einbürgern

Wie bereits in den Vorjahren wurden auch 2020 insgesamt am häufigsten Türkinnen und Türken eingebürgert. Allerdings war bei Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger ein deutlicher Rückgang gegenüber 2019 zu verzeichnen, und zwar um mehr als ein Viertel (-28 %) von 16.200 auf 11.600. Syrische Staatsangehörige stellten erstmals die zweitgrößte Gruppe unter den Eingebürgerten. Entgegen dem allgemeinen Trend stieg die Zahl um knapp drei Viertel (+74 %) von 3.900 auf 6.700 Einbürgerungen. Vor fünf Jahren waren es noch 2.000 Einbürgerungen gewesen. Für die kommenden Jahre ist zu erwarten, dass die Zahl weiter ansteigt, wenn immer mehr der zwischen 2014 und 2016 eingereisten syrischen Schutzsuchenden die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Bei rund 22 % der im Jahr 2020 eingebürgerten Syrerinnen und Syrer war die Mindestaufenthaltsdauer wegen besonderer Integrationsleistungen verkürzt worden.

 

Methodische Hinweise
Die amtliche Einbürgerungsstatistik erhebt die Zahl der im Berichtsjahr abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren. Die Antragsstellung kann bereits vor dem Berichtsjahr stattgefunden haben. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden ab Mitte März 2020 auch in den Einbürgerungsbehörden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung umgesetzt, sodass weniger Termine vergeben werden konnten. In einigen Fällen mussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörden andernorts aushelfen, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen. Bei Einbürgerungsanträgen kam es somit im Jahr 2020 teilweise zu verlängerten Wartezeiten und Verfahrensdauern.

Darüber hinaus war es für Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber im Jahr des Ausbruchs der Corona-Pandemie schwieriger benötigte Nachweise, wie zum Beispiel Sprach- und Integrationstests, zu erbringen oder erforderliche Dokumente bei Botschaften zu beschaffen.

Diese Faktoren lassen Nachholeffekte im nächsten Jahr erwarten. Die Ergebnisse sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar.

 

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