Nettozuwanderung in 2015 bei 1,1 Millionen
Das Jahr 2015 war durch eine außergewöhnlich hohe Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern nach Deutschland geprägt. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis vorläufiger Ergebnisse einer Schnellschätzung der Wanderungsstatistik mitteilt, wurde bis zum Jahresende 2015 der Zuzug von knapp 2 Millionen ausländischen Personen registriert. Gleichzeitig zogen rund 860.000 Ausländerinnen und Ausländer aus Deutschland fort. Daraus ergibt sich ein Wanderungssaldo von 1,14 Millionen ausländischen Personen. Das ist der höchste jemals gemessene Wanderungsüberschuss von Ausländer*innen in der Geschichte der Bundesrepublik.
Im Jahr 2014 hatte es noch 1,343 Millionen Zuzüge und 766.000 Fortzüge gegeben, woraus sich ein Wanderungssaldo von 577.000 Ausländerinnen und Ausländern ergeben hatte. Somit ist die Zahl der Zuzüge im Jahr 2015 schätzungsweise um rund 49 % gestiegen, während die Zahl der Fortzüge lediglich um 12 % zugenommen hat. Der Wanderungssaldo hat sich 2015 somit fast verdoppelt. Gleichzeitig hat es eine strukturelle Änderung in der Zuwanderung von ausländischen Personen gegeben. In den letzten Jahren bis 2014 war die Entwicklung der Zuwanderung zum großen Teil durch die Zunahme der Wanderungsbewegungen mit anderen EU-Ländern bestimmt und mit einem hohen Anteil an vorübergehenden Aufenthalten verbunden. Dies wird nun überlagert durch eine Zuwanderung, die durch Schutzsuchende bestimmt ist.
Die Zahl der bis zum 31.12.2015 im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten Ausländerinnen und Ausländer hat sich im Jahr 2015 von 8,15 auf 9,11 Millionen erhöht; das ist ein Anstieg um 955.000 Personen oder knapp 12 %. Der Anstieg lässt sich auf den Saldo von drei getrennten Entwicklungen zurückführen:
- Im AZR wurde ein Geburtenüberschuss in Höhe von 30.000 Personen registriert, der sich aus dem Saldo aus 59.500 geborenen ausländischen Kindern und von 29 500 gestorbenen ausländischen Personen in Deutschland errechnet.
- Die Daten von 111.000 Personen wurden wegen ihrer Einbürgerung aus dem Register gelöscht.
- Der bis zum 31.12.2015 im AZR registrierte Zugang durch Netto-Zuzug aus dem Ausland für das Jahr 2015 belief sich auf 1,036 Millionen Personen. Dieser Saldo setzt sich zusammen aus 1,654 Millionen Zuzügen aus dem Ausland und 618.000 Fortzügen ins Ausland beziehungsweise Abmeldungen von Amts wegen. Diese Werte liegen unter den entsprechenden Zahlen der Wanderungsstatistik. Dies liegt unter anderem daran, dass Ausländerinnen und Ausländer bei kurzer beabsichtigter Aufenthaltsdauer nicht ins AZR aufgenommen werden, in der Wanderungsstatistik aber erfasst sind (zum Beispiel ausländische Saisonarbeitskräfte) oder bei mehrfachen Ein- und Ausreisen mehrfach in der Wanderungsstatistik erfasst werden.
Ausführliche Ergebnisse zum Stand des Ausländerzentralregisters zum 31.12.2015 bietet die Fachserie 1, Reihe 2, »Ausländische Bevölkerung«, die am 29. März 2016 veröffentlicht wird.
Es muss davon ausgegangen werden, dass sowohl die Ergebnisse der Wanderungsstatistik als auch die der Ausländerstatistik für 2015 das tatsächliche Geschehen untererfassen, da nicht in allen Fällen von einer zeitnahen Registrierung der Zugezogenen ausgegangen werden kann.
Methodische Hinweise
Der für 2015 im Rahmen der Wanderungsstatistik ermittelte Wanderungssaldo von 1,14 Millionen Ausländerinnen und Ausländern beruht auf einer erstmals durchgeführten Schnellschätzung. Diese basiert auf bereits vorliegenden geprüften Ergebnissen für die Monate Januar bis August 2015 und auf geschätzten Daten für das Wanderungsgeschehen von Ausländerinnen und Ausländern (Zuzüge und Fortzüge) für die Monate September bis Dezember 2015. Für diesen Zeitraum wurden Auszählungen der Rohdaten vorgenommen. Die Differenzen zwischen diesen Auszählungen und den geprüften Monatsergebnissen wurden anhand vergangener Monate modelliert und mit Hilfe dieses Modells auf die Monate September bis Dezember 2015 übertragen.
Sowohl die Wanderungsstatistik als auch die Ausländerstatistik beruhen auf Verwaltungsdaten. Grundlage der Wanderungsstatistik und der Schnellschätzung bilden die Mitteilungen der Meldebehörden über die von ihnen erfassten An- und Abmeldungen sowie Berichtigungen an die Statistischen Ämter. Grundlage der Ausländerstatistik ist ein Auszug des Ausländerzentralregisters (AZR), in dem die Ausländerbehörden und Erstaufnahmeeinrichtungen die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhaltenden Ausländerinnen und Ausländer erfassen.
In beiden Quellen sind Schutzsuchende grundsätzlich berücksichtigt. Momentan dürfte es jedoch in beiden Statistiken eine Untererfassung dieser Personengruppe geben, die nicht quantifiziert werden kann. Schutzsuchende sind zwar meldepflichtig und damit grundsätzlich in der Wanderungsstatistik erfasst. Allerdings ist davon auszugehen, dass eine zeitnahe Erfassung aller Schutzsuchenden durch die Meldebehörden nicht möglich war. Wegen Fehlbuchungen, insbesondere in Zusammenhang mit der Verteilung der Schutzsuchenden innerhalb Deutschlands können auch Doppelerfassungen vorgekommen sein. Eine Untererfassung im AZR kann beispielsweise bei Schutzsuchenden aufgetreten sein, die im Jahr 2015 auf die Kommunen verteilt wurden, bevor sie in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beziehungsweise durch die Bundespolizei registriert werden konnten.
VERWEISE
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