Rentenansprüche für arbeitende Rentner
Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen, die es Rentnern ermöglichen sollen, ihre Rente aufzubessern. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
In der Petition wird gefordert, dass Beiträge, die Arbeitgeber für Beschäftigte entrichten, die als Bezieher einer Altersvollrente versicherungsfrei sind, »rentensteigernd berücksichtigt werden«. Derzeit, so wird in der Eingabe kritisiert, sei das nicht der Fall. Eine Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ohne Gegenleistung ist aber aus Sicht der Petentin nicht zu rechtfertigen.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die aktuell geltende Rechtslage, wonach Arbeitgeber für Beschäftigte auch dann den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten müssten, wenn diese Beschäftigten eine Altersrente beziehen. Unter Bezug auf eine Stellungnahme der Bundesregierung heißt es weiter, die Beitragszahlungen der Arbeitgeber für versicherungsfrei beschäftigte Rentner habe »arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Gründe«. Ohne die Beitragspflicht bestehe die Gefahr, dass Arbeitgeber bevorzugt versicherungsfrei beschäftigte Rentner einstellen. Die hätte eine Benachteiligung der jüngeren Versicherten zur Folge, deren Beschäftigung aufgrund ihrer Versicherungs- und Beitragspflicht eine finanzielle Belastung im Vergleich zur oben genannten Gruppe darstellen würde.
Seitens des Petitionsausschusses wird eine Auszahlung des Arbeitgeberbeitrages zur Rentenversicherung an die Beschäftigten nicht befürwortet. Schließlich könne dies zu entsprechenden Lohnanpassungen führen, so dass sich letztlich keine Besserstellung der Arbeitnehmer ergäbe und eine solche Maßnahme lediglich der bloßen Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge gleichkäme.
Stattdessen unterstützen die Abgeordneten die von einer Koalitionsarbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Danach soll es künftig möglich sein, neben einer Altersvollrente Rentenanwartschaften zu erwerben. So sollen nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung vom Versicherten durch eigene Arbeitnehmerbeiträge aufgestockt werden können. Der Petitionsausschuss, so heißt es in der Beschlussempfehlung, begrüßt ausdrücklich diesen Vorschlag, »der es Altersvollrentnern ermöglicht, ihre Rente aufzubessern«.
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