Förderung der deutschen Sprache

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Die deutsche Sprache hat als eine von drei Verfahrenssprachen der Europäischen Kommission eine herausragende Position.

Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Regierung setze sich beständig und mit Nachdruck gegenüber den verschiedenen EU-Stellen für die gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache ein. Mit Blick auf das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU erwarte die Bundesregierung derzeit keine Veränderung der rechtlichen Vorgaben und Praxis in den Sprachregimen der EU, heißt es in der Antwort weiter.

  

 

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