Folgen des Brexit für Deutschland und Europa: Digitale Agenda
Beim Schutz personenbezogener Daten von deutschen Staatsbürgern sollen laut der Leitlinien des Europäischen Rates vom 23. März 2018 die EU-Adäquatheitsregeln gelten, um ein Schutzniveau zu gewährleisten, das im Wesentlichen dem der Union entspreche.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu den Auswirkungen des Brexit auf die digitale Agenda hervor.
Die Bundesregierung treffe seit Sommer »Vorkehrungen für alle Austrittsszenarien, auch für den Fall eines Austritts ohne Austrittsabkommen«, heißt es in der Antwort weiter. Die formellen Verhandlungen über die künftige Partnerschaft der EU und Großbritanniens könnten allerdings erst beginnen, wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat ist. Belastbare Aussagen über den Inhalt von Folgeregelungen und deren Auswirkungen auf Sachverhalte können daher vor Abschluss der Verhandlungen nicht getroffen werden, schreibt die Bundesregierung.
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