Berücksichtigung der Kaufkraftparität bei der Studienförderung
Aktuell fehlt ein für das BAföG geeignetes Instrument zur Berücksichtigung der weltweiten Kaufkraftunterschiede. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Die Abgeordneten hatten darauf hingewiesen, dass die Berechnung des BAföG-Förderanspruches bisher unter Berücksichtigung des elterlichen Einkommens auch dann erfolgt, wenn dieses im Ausland erzielt wird. Innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus gebe es unterschiedliche Preisniveaus.
Obwohl das BAföG als ein Massenleistungsgesetz auf handhabbare Pauschalierungen zurückgreifen müsse, sei es möglich, Kaufkraftunterschiede im Ergebnis über das sogenannte Vorausleistungsverfahren des BAföG im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit auszugleichen, schreibt dazu die Bundesregierung.
VERWEISE