Arbeitsrecht: Lohnanspruch ab erstem Arbeitstag auch bei Beschäftigungsverbot

(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)
Deutscher Anwaltverein2

Ein Lohnanspruch besteht ab dem ersten Arbeitstag. Dies gilt auch, wenn vom ersten Arbeitstag an ein Beschäftigungsverbot wegen einer Schwangerschaft besteht. Auch dann hat die Frau Anspruch auf den Lohn, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 30. September 2016 (AZ: 9 Sa 917/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall
Im November 2015 hatten die Frau und ihr Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen. Das Arbeitsverhältnis sollte am 1. Januar 2016 beginnen. Im Dezember 2015 erhielt die Frau aufgrund einer Risiko-Schwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot. Die Frau forderte von ihrem Arbeitgeber Lohn ab Januar 2016. Dieser lehnt dies mit dem Hinweis ab, dass sie zu keinem Zeitpunkt eine tatsächliche Arbeit aufgenommen habe.

Das Urteil
Vor Gericht hatte die Frau Erfolg. Das Gericht sprach ihr die geforderten Beträge zu. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt setze keine Arbeitsleistung vor einem Beschäftigungsverbot voraus. Es komme allein darauf an, ob ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines Arbeitsvertrags bestehe. Weitere Voraussetzung sei, dass die Arbeit nur wegen eines Beschäftigungsverbots unterblieben sei. Auch werde der Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet, weil er die zu zahlenden Beträge in voller Höhe erstattet erhalte.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg -  30.09.2016
AZ: 9 Sa 917/16

QUELLE: Deutscher Anwaltverein

 

  LINKS  

  •  ...

 

BAG zur Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Die Klägerin war als Flötistin an der...
Mini-Jobs: Einhaltung geltenden Arbeitsrechts verlangt
Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages setzt sich für eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs ein In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD...
ILO-Übereinkommen über Mutterschutz ratifiziert
Deutschland hat das ILO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz ratifiziert. Das Übereinkommen verbindet den Arbeitsschutz mit dem Diskriminierungsschutz schwangerer und stillender Frauen. Die Ratifikation ist in enger Kooperation mit den...

 

 

Die fünf meistgelesenen Artikel der letzten 30 Tage in dieser Kategorie.

 

.