Hamburger Jobcenter eröffnet Standort für Selbstständige

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jobcenter Hamburg

Neue Einrichtung berücksichtigt speziellen Beratungsbedarf selbstständiger Leistungsbezieher

Als erstes Jobcenter in Deutschland richtet Jobcenter team.arbeit.hamburg einen eigenständigen Standort für beruflich selbstständige Leistungsbezieherinnen und -bezieher ein. Die Eröffnung ist für Februar 2017 geplant.

»Mit dem neuen Standort wollen wir unsere Beratung für die mehr als 3.400 selbstständigen Kundinnen und Kunden in Hamburg verbessern. Ziel ist es, möglichst viele Selbstständige vom Leistungsbezug zu lösen«, sagt Dirk Heyden, Geschäftsführer von Jobcenter team.arbeit.hamburg.

jobcenter HamburgEntgegen der allgemeinen Vorstellung vom erfolgreichen Geschäftsmann können auch Menschen, die ein eigenes Gewerbe betreiben oder einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, aufgrund geringer Einnahmen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sein. Um Betroffene in dieser Situation besser zu unterstützen, beraten zukünftig mehr als 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort in Beltgens Garten 2. Mit der Zentralisierung zielt Jobcenter team.arbeit.hamburg auf eine Professionalisierung der Beratung ab. Grund dafür ist, dass die Gewährung von Arbeitslosengeld II (auch »Hartz-IV« genannt) für selbständige Erwerbstätige umfassende Kenntnisse des Sozial- und Steuerrechts sowie der Bilanz- und Buchführung erfordert. Damit die unterschiedlichen Bereiche von Jobcenter team.arbeit.hamburg wie ein Zahnrad ins andere greifen, werden Leistungsberatung, Arbeitsvermittlung sowie Förderangebote am neuen Standort in Beltgens Garten unter einem Dach angeboten. Langfristig verspricht sich Jobcenter team.arbeit.hamburg. davon, die Anzahl an selbständigen Hartz-IV-Bezieher deutlich zu verringern.

»Gelingt es nicht, die berufliche Eigenständigkeit auf Dauer und finanziell tragfähig fortzuführen, müssen Alternativen ins Auge gefasst werden«, so Dirk Heyden.

Auch Start-ups profitieren vom neuen Standort

Neben den beruflich selbstständigen Kundinnen und Kunden beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort für Selbstständige auch angehende, aber hilfebedürftige Firmengründer - mit dem Ziel diese aus dem Leistungsbezug zu lösen, bei der Planung und Umsetzung der eigenen Geschäftsidee. Stimmen die Voraussetzungen, besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Jobcenter.

 

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