Ab Januar 2017: Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II werden durch Arbeitsagenturen betreut
Die organisatorische Umstellung wird von der Agentur für Arbeit in Abstimmung mit dem Jobcenter vorgenommen. Die derzeit knapp 80.000 Kundinnen und Kunden selbst müssen nichts unternehmen. Ab Januar 2017 wenden sie sich dann bei persönlichen Änderungen (neue Anschrift, Arbeitsaufnahme, etc.) an ihre jeweilige Agentur für Arbeit. Sofern erforderlich gibt die Agentur für Arbeit die Information auch an das Jobcenter weiter. Sämtliche Anträge (z.B. auf Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten) bearbeitet künftig die Agentur für Arbeit.
Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten baldmöglichst eine Einladung zu einem Termin in der Agentur für Arbeit, bei dem alles Weitere besprochen wird. Die Einladungen werden automatisch verschickt.
Bei Fragen können sich die Kundinnen und Kunden schon jetzt an ihre jeweilige Agentur für Arbeit wenden. Diese ist unter der bundesweit einheitlichen gebührenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) erreichbar.
QUELLE: Pressinfo Nr. 57 der Bundesagentur für Arbeit
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