DGB: Ein Viertel der Unternehmen beschäftigt keinen einzigen Schwerbehinderten

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Nach zehn Jahren UN-Behindertenrechtskonvention zieht der DGB für Deutschland eine ernüchternde Bilanz. »Noch immer liegt die Zahl schwerbehinderte Arbeitsloser deutlich über der von nicht Schwerbehinderten - ein echtes Armutszeugnis für die Arbeitgeber«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen 2015 bei 13,4 Prozent, die allgemeine Arbeitslosenquote betrug 8,2 Prozent.

Die Bundesregierung habe zwar in den letzten Jahren viel getan, um die Unternehmen zu sensibilisieren. »Aber viele Unternehmen unterlaufen noch immer die gesetzlich vorgeschriebene Quote für die Beschäftigung Schwerbehinderter«, kritisierte Buntenbach. Rund ein Viertel der Unternehmen beschäftige sogar keinen einzigen Schwerbehinderten. »Die Ausgleichsabgabe muss endlich angehoben werden – von heute 320 Euro auf 750 Euro monatlich für einen nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz. Offensichtlich ändert sich nichts, solange Verstöße gegen die Beschäftigungspflicht aus der Portokasse bezahlt werden können«.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 unterzeichnet. Seitdem hat die Bundesregierung verschiedene Informationskampagnen gestartet, gleichzeitig aber die Förderung arbeitsloser Menschen mit Behinderung stark gekürzt. So ist die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser, entgegen dem Trend, sogar um 6 Prozent gestiegen. Auch in den zweiten »Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention«, der im Sommer 2016 verabschiedet worden ist, setzt der DGB wenig Hoffnung. »Der Aktionsplan beschreibt weder Ziele noch konkrete Maßnahmen, wie die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen gesenkt werden kann«, so Buntenbach.
Zur Information:

Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Stattdessen kann auch eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden: 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis weniger als 5 Prozent, 220 Euro bei 2 bis weniger als 3 Prozent und 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.

 

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