Transparenz von Löhnen und Gehältern
Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Angestellten auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen vor.
Zudem sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Lohngleichheit von Männern und Frauen zu überprüfen und entsprechende Berichte vorzulegen, die frei einsehbar sind.
Auch bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Merkmalen beträgt der statistische messbare Entgeltunterschied nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 2016 immer noch 7 Prozent (sog. »bereinigte« Entgeltlücke). Die Regierung erhofft sich, mit ihrem Gesetz für mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit in den Betrieben zu sorgen. In ihrer Gesetzesbegründung beruft sich die Bundesregierung auf den Verfassungsauftrag nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, nach dem der Staat »die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern« zu fördern und auf »die Beseitigung bestehender Nachteile« hinzuwirken habe.
VERWEISE