Rechten von Minijobbern Geltung verschaffen

(Geschätzte Lesezeit: 2 - 3 Minuten)
bmas

IAB-Studie zeigt Defizite – Minijob-Zentrale baut Information und Beratung aus.

In einer gemeinsamen Arbeitssitzung von BMAS, dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Minijob-Zentrale in Berlin wurden am 16. Oktober die Ergebnisse einer IAB-Studie zum Wissen über grundlegende Arbeitnehmerrechte von geringfügig Beschäftigten (»Minijobber«) und zu ihrer Durchsetzung diskutiert.

Zugleich wurde vereinbart, dass die von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betriebene Minijob-Zentrale vorhandene Informations- und Kommunikationsangebote weiter verstärken und verbreitern wird. Damit wird auch dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag entsprochen, dafür zu sorgen, dass geringfügig Beschäftigte besser über ihre Rechte informiert werden.

Die Minijob-Zentrale existiert seit 2003 und ist die entscheidende Institution im Bereich geringfügiger Beschäftigung im gewerblichen wie im privaten Bereich. Über sie laufen der Einzug von Sozialversicherungsbeiträgen sowie die An- und Abmeldung von Beschäftigten. Die Minijob-Zentrale bietet einen umfassenden Informations- und Beratungs-service für Arbeitgeber und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst. Ein Kernanliegen der Arbeit der Minijob-Zentrale war und ist es, Schwarzarbeit in Privathaushalten entgegenzuwirken und der rechtlichen Absicherung geringfügiger Beschäftigung insgesamt einen festen organisatorischen Rahmen zu geben. Seit Oktober 2014 betreibt sie eine eigene Stellenbörse für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten, womit dem Koalitionsvertrag folgend das Informationsangebot bereits ausgeweitet wurde.

Die Ergebnisse der IAB-Studie über das Wissen um die grundlegenden Arbeitnehmerrechte und ihre tatsächliche Durchsetzung zeigen, dass sich die Information und Beratung durch die Minijob-Zentrale noch stärker der Aufklärung und Sensibilisierung beider Seiten – Beschäftigter wie Arbeitgeber – im Bereich der Arbeitnehmerrechte widmen muss. »Minijobber haben dieselben Arbeitnehmerrechte wie alle Beschäftigten« – auch diese Botschaft wird nun im Zentrum des Services der Minijob-Zentrale stehen.

Die zentralen Ergebnisse der IAB-Studie:

  • Arbeitnehmerrechte werden vor allem im Bereich geringfügiger Beschäftigung vorenthalten.
  • Das Recht auf bezahlten Urlaub wurde einem Drittel der geringfügig Beschäftigten vorenthalten, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall knapp der Hälfte der befragten Minijobber.
  • Sowohl auf Seiten der Beschäftigten als auch in den Betrieben zeigt sich in jeweils rund der Hälfte der Fälle der Nichtgewährung grundlegender Arbeitnehmerrechte, dass Beschäftigte und/oder Unternehmensverantwortliche die gesetzlichen Anforderungen nach eigener Aussage nicht kennen.
  • Gleichzeitig werden die bestehenden Ansprüche und Rechte aber oft auch nicht eingefordert bzw. gewährt, obwohl sie Minijobbern bzw. ihren Arbeitgebern bekannt sind.
  • Zudem geben gut 15 Prozent der unbefristet geringfügig Beschäftigten an, dass sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen und auch nicht über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informiert wurden. Zum Vergleich: Bei allen Beschäftigten liegt dieser Wert bei 3,5 Prozent.

Die Untersuchung zeigt, dass das Wissen um existierende gleiche Rechte und Vorgaben für Minijobber an sich verbreitert und vertieft werden muss. Sie zeigt ebenso, dass das Wissen allein nicht reicht, sondern auch die konkrete Umsetzung und Anwendung geltenden Rechts öffentlichkeitswirksam einzufordern und anzumahnen ist. Im Falle der Arbeitgeber gehört dazu auch eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen und Sanktionen im Falle der Nichtgewährung verbriefter Rechte.

Einen großen Schritt hin zu mehr Rechten auch und gerade für geringfügig Beschäftigte sowie zu größerer Transparenz und besserer Kontrolle der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich stellt der gesetzliche Mindestlohn dar. Diese Lohnuntergrenze unabhängig vom Status der Beschäftigung und die mit ihr eingeführten Dokumentationspflichten haben die Stellung der Minijobber und ihre Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen, maßgeblich verbessert. Die Zahl der gewerblichen Minijobber ist nach Einführung des Mindestlohns um rund 190.000 zurückgegangen. Zugleich steigt die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter gerade in Branchen, in denen Minijobs besonders verbreitet sind. Auch dem zweiten Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen, wird so entsprochen.

 

 

Ausmaß und Struktur geringfügiger Beschäftigung in Deutschland
Mehr als sieben Millionen Minijobs Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit hat es im März 2023 rund 7,6 Millionen geringfügig Beschäftigte gegeben. Davon waren rund 4,3 Millionen ausschließlich geringfügig und rund 3,...
In der Prekaritätsfalle: Ausländische Arbeitskräfte im Niedriglohnsektor
Erwerbsarbeit gilt als Motor für gesellschaftliche Teilhabe. Im Niedriglohnsektor, wo sich viele der Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen befinden, sind Partizipationsmöglichkeiten aber oft stark eingeschränkt. »Dies gilt besonders für...
Mindestlohn-Erhöhung Oktober 2022: Fast 6 Millionen Jobs profitierten davon
Durch Mindestlohnerhöhung 1,5 Millionen Jobs weniger im Niedriglohnsektor Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren rund 5,8 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 betroffen. Somit lagen 14,8 % aller...

.