EU-Jugendgarantie »wird ursprünglichen Erwartungen nicht gerecht«
Die EU-Jugendgarantie, mit der junge Menschen ohne Arbeitsplatz und ohne schulische oder berufliche Ausbildung unterstützt werden sollen, hat zu begrenzten Fortschritten geführt, wobei die Ergebnisse hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleiben. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem neuen Bericht. Im Rahmen der Jugendgarantie sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass allen jungen Menschen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen oder arbeitslos werden, eine hochwertige Arbeitsstelle, eine Weiterbildungsmaßnahme, ein Ausbildungs- oder ein Praktikumsplatz angeboten wird. Zusätzlich schuf der Europäische Rat die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mit einem Haushalt von 6,4 Milliarden Euro, um die Unterstützung für diejenigen Regionen und Personen aufzustocken, deren Lage am schwierigsten ist.
Die Prüfer besuchten Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Portugal und die Slowakei. Diese Mitgliedstaaten erzielten bei der Umsetzung der Jugendgarantie einige Fortschritte, und es waren einige Ergebnisse festzustellen. Keiner dieser Mitgliedstaaten hatte jedoch dafür gesorgt, dass alle jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, innerhalb von vier Monaten die Möglichkeit zur Wahrnehmung eines Angebots erhalten.
»Mitte 2016 waren in der gesamten EU immer noch über 4 Millionen junger Menschen unter 25 Jahren arbeitslos«, erläuterte Iliana Ivanova, das für den Bericht zuständige Mitglied des EuRH. »Die politischen Entscheidungsträger sollten dafür sorgen, dass mit den Programmen zur Unterstützung junger Menschen keine Erwartungen geweckt werden, die nicht erfüllt werden können. Die Kommission selbst räumte in ihrem jüngsten Weißbuch zur Zukunft Europas ein, dass die Erwartungen und die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten der EU, diese zu erfüllen, auseinanderklaffen«.
Ein wichtiger Einflussfaktor ist nach Einschätzung der Prüfer der Umstand, dass es allein mit den verfügbaren Ressourcen aus dem EU-Haushalt nicht möglich ist, alle betroffenen jungen Menschen zu erreichen. Hinsichtlich der Jugendgarantie stellten die Prüfer fest, dass Strategien mit klaren Etappenzielen und Zielsetzungen fehlten, um alle zu erreichen, die ein Angebot für einen Arbeitsplatz, eine Bildungsmaßnahme oder einen Ausbildungsplatz benötigten. Die Gesamtkosten und die verfügbaren Finanzmittel wurden von den Mitgliedstaaten nicht bewertet, und die schlechte Qualität der verfügbaren Daten erschwerte die Beurteilung der Ergebnisse.
Die Untersuchung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ergab, dass die Bewertung der Zielgruppe dieser Initiative unzureichend war. Außerdem bestand das Risiko, dass die EU-Mittel einfach an die Stelle nationaler Fördermittel traten, ohne einen Mehrwert zu erbringen. Die unzulängliche Datenqualität erschwerte eine Messung der gemeldeten Ergebnisse, welche hinter den Erwartungen zurückblieben. Die Prüfer gelangten zu dem Schluss, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bislang in den besuchten Mitgliedstaaten nur einen begrenzten Beitrag geleistet hatte.
Der EuRH unterbreitet der Kommission und den Mitgliedstaaten eine Reihe von Empfehlungen. Zu den wichtigsten Punkten gehört, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission
- die Erwartungen durch die Festlegung realistischer und umsetzbarer Ziele und Vorgaben steuern sollten;
- vor der Einrichtung der Systeme Defizitbewertungen und Marktanalysen durchführen sollten;
- ihre Überwachungs- und Berichterstattungssysteme verbessern sollten.
Die Mitgliedstaaten sollten
- eine vollständige Übersicht über die Kosten der Jugendgarantie erstellen und die Systeme entsprechend den verfügbaren Finanzmitteln gestalten;
- dafür Sorge tragen, dass Angebote für einen Arbeitsplatz, eine Bildungsmaßnahme oder einen Ausbildungsplatz dem Profil der Teilnehmer und der Arbeitsmarktnachfrage entsprechen und daher zu einer dauerhaften Beschäftigung führen.
Die Kommission sollte
- dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten nachweisen, dass ihre mit EU-Mitteln finanzierten Maßnahmen zur Beschäftigung junger Menschen deren Bedürfnissen in angemessener Weise entsprechen.
Hintergrund
Der Sonderbericht Nr. 5/2017: »Jugendarbeitslosigkeit - Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt? Eine Bewertung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen« ist in 23 EU-Sprachen auf der Website des Rechnungshofes abrufbar.
VERWEISE