Niedriglohnbeschäftigung: Kaum Rückgang durch Mindestlohn
Der Mindestlohn hat nur geringe Auswirkungen auf die Niedriglohnbeschäftigung: Seit 2014 ist sie lediglich um 0,1 Prozentpunkte auf 22,6 Prozent zurückgegangen. Ursachen könnten die Niedriglohnschwelle und die abnehmenden Tarifbindung sein. In Westdeutschland arbeiten nur noch 51% der Beschäftigten in Betrieben mit einem Flächentarifvertrag, in Ostdeutschland 36%. Das geht aus dem aktuellen Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) hervor.
Wie Dr. Thorsten Kalina und Dr. Claudia Weinkopf in der Untersuchung feststellen, arbeiten für einen Niedriglohn weiterhin überdurchschnittlich häufig gering Qualifizierte, Jüngere, Frauen, befristet Beschäftigte, Ausländer/innen und Minijobber/innen. Die große Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten hat allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung, stammt aus den mittleren Altersgruppen, ist weiblich, unbefristet beschäftigt, deutsch und sozialversicherungspflichtig in Teilzeit oder Vollzeit tätig.
Der Anteil der Beschäftigten mit einem Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns von 8,50 Euro hat sich von 11,9 Prozent im Jahr 2014 auf 9,8 Prozent im Jahr 2015 verringert. Dies entspricht 3,3 Millionen Fällen, in denen der Mindestlohn unterschritten wurde. Auswertungen auf Basis der Verdiensterhebungen des Statistischen Bundesamtes kommen demgegenüber auf eine deutlich niedrigere Zahl zwischen einer Million und 1,4 Millionen Unterschreitungen. Das Ausmaß der tatsächlichen Unterschreitungen dürfte nach Einschätzung des IAQ zwischen beiden Werten liegen.
Kann das Umgehen und Unterschreiten des Mindestlohns überhaupt verlässlich aufgedeckt werden? In einer Studie zur Durchsetzung von Mindestlöhnen in drei Branchen, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird, hat das IAQ zahlreiche Hinweise auf Möglichkeiten zur Umgehung von Mindestlöhnen in der Praxis erhalten, deren Aufdeckung selbst bei intensiven Kontrollen eher schwierig ist. Als besonders kritische Größe wird dabei branchenübergreifend die korrekte Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit gesehen.
VERWEISE
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