Mehr als jeder Fünfte ist atypisch beschäftigt
Rund jeder fünfte Erwerbstätige zwischen 15 bis 64 Jahren ging 2016 einer atypischen Beschäftigung nach (20,7 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, blieb der Anteil der atypisch Beschäftigten in den letzten drei Jahren damit nahezu unverändert (2015: 20,8 %, 2014: 20,9 %). Der Anteil der Normalarbeitsverhältnisse lag 2016 mit 69,2 % ebenso in etwa auf dem Vorjahresniveau (2015: 68,7 %). Auf Selbstständige entfielen 9,9 % und auf unbezahlt mithelfende Familienangehörige 0,3 %.
Zu den Erwerbsformen der atypischen Beschäftigung zählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrer Haupttätigkeit eine geringfügige oder befristete Beschäftigung ausüben, in Teilzeit mit bis zu 20 Wochenstunden arbeiten oder bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt sind.
Die absolute Zahl der atypisch Beschäftigten vergrößerte sich 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 121 000 Personen auf 7,7 Millionen. Durch den gleichzeitigen Anstieg um 808 000 Personen auf 25,6 Millionen Erwerbstätige in Normalarbeitsverhältnissen blieb der Anteil der atypisch Beschäftigten an allen Erwerbstätigen jedoch konstant.
Innerhalb der atypischen Beschäftigung entwickelten sich die einzelnen Erwerbsformen unterschiedlich: Der Anteil der befristeten Beschäftigung nahm leicht zu auf 7,2 %. Der Anteil der in Zeitarbeit tätigen Personen stieg etwas an auf 2,0 %. Bei der geringfügigen Beschäftigung gab es hingegen einen Rückgang auf 5,9 %. Zudem sank der Anteil der Teilzeitbeschäftigten bis zu 20 Wochenstunden auf 13,0 %.
Betrachtet werden hierbei Erwerbstätige, die 15 bis 64 Jahre alt sind und sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden. Die Zahl dieser sogenannten Kernerwerbstätigen stieg 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % auf 37,1 Millionen Personen.
Methodischer Hinweis:
Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland mit Auskunftspflicht befragt wird. Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus und der darin integrierten Arbeitskräfteerhebung auf die Datenbasis des Zensus 2011 umgestellt. Durch diese Umstellung ist die Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt.