Mindestlohn verringert Spannweite der Tarifverdienste in einzelnen Branchen
Der Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten Verdienstgruppen in Tarifverträgen ist zwischen Dezember 2014 – also kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – und Juni 2017 gesamtwirtschaftlich um 0,2 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Spannweite bei ausschließlicher Berücksichtigung von Tarifverträgen, die im Dezember 2014 noch Verdienstgruppen unter dem zum Januar 2015 eingeführten Mindestlohn von 8,50 Euro hatten, im gleichen Zeitraum um 5,7 % zurück.
Die Einführung des Mindestlohns hat die Tarifverdienststruktur besonders im Gastgewerbe verändert. Dort ist der Abstand zwischen den höchsten und niedrigsten Tarifverdiensten zwischen Dezember 2014 und Juni 2017 mit – 7,2 % am stärksten zurückgegangen. Das Gastgewerbe zählt zu den wenigen Branchen, in denen Tarifverträge vor Einführung des Mindestlohns noch Verdienstgruppen unter 8,50 Euro vorsahen. Die Spannweite verringerte sich im gleichen Zeitraum unter anderem auch in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (– 1,9 %) sowie in den Bereichen Erziehung und Unterricht (– 1,2 %), Verkehr und Lagerei (– 1,1 %) und im Grundstücks- und Wohnungswesen (– 1,0 %).
Innerhalb der sogenannten »Niedriglohnbranchen« ist der Verdienstabstand ferner vor allem im Landverkehr und Transport von Rohrfernleitungen (– 3,0 %) sowie bei Wach- und Sicherheitsdiensten, Detekteien (– 1,1 %) deutlich zurückgegangen.
Gegenläufig hat sich die Verdienststruktur von Tarifverträgen in den Branchen entwickelt, in denen der Tarifvertrag des öffentlichen Bundes und der Gemeinden (TVöD) ein hohes Gewicht hat. Dazu gehören die Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (+ 0,3 %), die Wasserversorgung und Entsorgung (+ 0,2 %) sowie die Energieversorgung (+ 0,1 %). Ursache hierfür ist die Einführung der neuen Erfahrungsstufe 6 für die Entgeltgruppen E9a bis E15 zum 1. März 2016. Die Beschäftigten dieser Entgeltgruppen haben somit die Möglichkeit erhalten, innerhalb ihrer Entgeltgruppe eine höhere Erfahrungsstufe zu erreichen. Dadurch sind die höchsten Verdienste gestiegen und die Spannweite zwischen den höchsten und niedrigsten Verdiensten hat sich vergrößert.
Grundlage für diese Ergebnisse sind die Tarifverträge, die in die Berechnung des Vierteljährlichen Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten eingehen. Für diese Tarifverträge wurde für die genannten Zeiträume der Verdienstabstand ermittelt, in dem der jeweils höchste mit dem niedrigsten im Tarifvertrag vorgesehene Verdienst ins Verhältnis gesetzt wurde. Für die Gewichtung wurde das aktuelle Wägungsschema des Tarifindex verwendet. Als Niedriglohnbranchen werden hier die 20 Abteilungen der Wirtschaftszweigklassifikation 2008 (WZ-2-Steller) mit dem höchsten Anteil an Niedriglohnbeschäftigten bezeichnet. Niedriglohnbeschäftigte erhalten weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also brutto 10,00 Euro je Stunde im Jahr 2014).