Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung
IAQ-Studie zum Anti-Diskriminierungsbericht
Bürokratische Routinen bei Arbeitsagenturen und Jobcentern befördern gravierende Risiken, dass Menschen auf der Suche nach Arbeit diskriminiert werden. Vor allem die interne Steuerung nach Kennzahlen setzt starke Anreize, durch die sich die Arbeitsvermittlung auf »leichte Fälle« konzentrieren kann und Arbeitsuchende mit besonderem Beratungsbedarf, wie z.B. Ältere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen, vernachlässigt werden. Das zeigt eine Studie, die das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) für die Antidiskriminierungsstelle (ADS) erstellt hat.
Das Autorenteam von Prof. Dr. Martin Brussig und Johannes Kirsch (beide IAQ) sowie Prof. Dr. Dorothee Frings (Hochschule Niederrhein) hat institutionelle Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung untersucht. Diese entstehen, wenn Arbeitsabläufe, Kontrollmechanismen, Kriterien zur Leistungsbewertung, Weisungen und schließlich auch Gesetze bewirken, dass Menschen aufgrund ihres Alters, Geschlechts, ihrer Herkunft, Religion, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung im Ergebnis benachteiligt werden. Wichtigste Ergebnisse der Studie: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den letzten Jahren vielfältige Aktivitäten gestartet, um Diskriminierungsrisiken zu begrenzen, etwa mit einem weit entwickelten Diversity Management. In den Zielvereinbarungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum SGB II ist ein Abbau von Diskriminierungsrisiken zu erkennen. Trotzdem gibt es Probleme, weil die BA ihre Arbeit sehr stark nach Kennzahlen steuert: Die zentralen Kennzahlen zur Integration in Beschäftigung und zur Zahl der Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, bergen erhebliche Diskriminierungsrisiken.
Weiteres Problem: Entscheidungen und Vorgehensweisen der Vermittler sind für die Arbeitsuchenden oft nicht transparent. Das öffnet Spielräume für den Verdacht, ungerecht behandelt worden zu sein. Den Betroffenen sind die Regeln und ihre Rechte oft nicht klar. Auch Beschwerdemöglichkeiten gegen Entscheidungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter sind zu wenig bekannt. Beschwerden wird in jedem Einzelfall nachgegangen. Über sie wird aber – anders als bei der Rentenversicherung oder den Krankenkassen – nicht von unabhängiger Seite entschieden, sondern die Mitarbeiter müssen ihre Entscheidung lediglich gegenüber Vorgesetzten rechtfertigen. Zudem werden die Beschwerden nicht systematisch genutzt, um Abläufe zu verbessern, kritisieren die Forscher.
Die hohe Personalfluktuation in den Jobcentern erschwert den Aufbau von Professionalität. Es braucht aber Erfahrung und Professionalität, um diskriminierungsfrei zu beraten und entscheiden und den Einzelfällen gerecht zu werden, meinen die IAQ-Forscher.
Die IAQ-Studie erscheint unter dem Titel »Diversity-Maßnahmen und Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung« als Buch im Nomos-Verlag.
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