Rund jeder Fünfte in der Bevölkerung Deutschlands von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

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destatis

Während der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2016 durchschnittlich bei 23,5 % lag, betrug dieser Anteil in Deutschland 19,7 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) weiter mitteilt, waren in Deutschland 16 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen.

Eine Person gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Personen in der Bevölkerung ermittelt werden, auf den diese Situation zutrifft:

Mit 16,5 % der Bevölkerung war jede sechste Person in Deutschland im Jahr 2016 armutsgefährdet. Das entsprach rund 13,4 Millionen Menschen. Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2016 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 064 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 234 Euro im Monat.

3,7 % der Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2016 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen. Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eingeschränkt waren. Sie waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren.

9,6 % der Bevölkerung unter 60 Jahren lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung und damit in Haushalten, in denen die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren insgesamt weniger als 20 % betrug.

Im EU-Durchschnitt waren 17,3 % der Bevölkerung von Armut bedroht sowie 7,5 % von erheblicher materieller Entbehrung betroffen. 10,4 % lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

 

Armut 2017

 

Wichtige Hinweise und Erläuterungen

Methodische Erläuterungen zur Erhebung LEBEN IN EUROPA sowie zur Berechnung von Armutsgefährdung und sozialer Ausgrenzung: 

EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.

Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berech­nung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2016 bezieht sich das Haushaltseinkommen auf das Jahr 2015). Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Sozialtransfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozi­alhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.

Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu. Nach der modifizierten OECD-Skala, die bei EU-SILC angewendet wird, erhält die erste erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als »bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen« bezeichnet und jeder Person im Haushalt als persönli­ches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.

Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung. 60 % dieses Medianwertes stellen den Schwellenwert für Armutsgefährdung dar.

Im Frühjahr 2010 beschloss der Rat der Europäischen Union die Strategie Europa 2020. Eines der Kernziele der Europäischen Union ist dabei die Verminderung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Für die Messung der Gefährdungslagen wurden zusätzlich zur Armutsgefährdungsquote zwei weitere Sozialindikatoren auf der Grundlage von EU-SILC eingeführt: der Anteil der Bevölkerung mit erheblicher materieller Entbehrung (auch: erhebliche materielle Deprivation) und der Anteil der Personen, die in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung (auch: Erwerbslosenhaushalt) leben.

Erhebliche materielle Entbehrung liegt nach der EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn aufgrund der Selbsteinschätzung des Haushalts mindestens vier der folgenden neun Kriterien erfüllt sind:

1. Finanzielles Problem, die Miete, Hypotheken oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu be­zahlen.

2. Finanzielles Problem, die Wohnung angemessen heizen zu können.

3. Finanzielles Problem, unerwartete Ausgaben in einer bestimmten Höhe aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können.

4. Finanzielles Problem, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahl­zeit einnehmen zu können.

5. Finanzielles Problem, jährlich eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen.

6. Fehlen eines Pkw im Haushalt aus finanziellen Gründen.

7. Fehlen einer Waschmaschine im Haushalt aus finanziellen Gründen.

8. Fehlen eines Farbfernsehgeräts im Haushalt aus finanziellen Gründen.

9. Fehlen eines Telefons im Haushalt aus finanziellen Gründen.

Ein Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung liegt nach der EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren insgesamt weniger als 20 % der potenziellen Erwerbsbeteiligung des Haushalts beträgt. Ein Beispiel: In einem Haushalt leben zwei erwerbsfähige Haushaltsmitglieder, die beide im vorangegangenen Jahr jeweils 12 Monate gearbeitet haben (2 x 12 Erwerbsmonate). Ihre Erwerbsbeteiligung beträgt also 100 % ihrer potenziellen Erwerbsbeteiligung. Arbeitete nur eines der beiden erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder 12 Monate im vorangegangenen Jahr und das andere Haushaltsmitglied gar nicht, würde die Erwerbsbeteiligung des Haushalts insgesamt dagegen nur noch 50 % betragen. Die tatsächliche Erwerbsbeteiligung des Haushalts ist hier also nur halb so hoch wie potenziell möglich. Arbeitete diese Person dagegen nur 4 Monate im vorangegangenen Jahr, würde die Erwerbsbeteiligung des Haushalts auf weniger als 20 % (20 % wären 4,8 Monate) sinken. Nach der oben genannten Definition würde für diesen Haushalt eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung vorliegen.

Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der EU-Definition für EU-SILC dann gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien »Armutsgefährdung«, »erhebliche materielle Entbehrung«, »Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung« vorliegen.

 

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