BA-Verwaltungsrat verabschiedet Etat für 2018
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 10. November 2017 den Haushalt für das Jahr 2018 beschlossen.
Folgende Themen sind dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der BA dabei besonders wichtig:
- Alle Menschen sollen die Chance haben, am Arbeitsmarkt integriert zu werden und beruflich aufsteigen zu können – unabhängig von Herkunft und Geschlecht. Dazu trägt die BA u. a. mit präventiver Beratung, Vermittlung, Weiterbildungsförderung und beruflicher Orientierung bei.
- Das Arbeits- und Fachkräfteangebot soll gesteigert werden. Ein wichtiger Schritt ist eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, aber auch eine bessere Integration von Älteren und Menschen mit Behinderungen. Soweit nicht genügend Fachkräfte verfügbar sind, wird die BA auch international aktiv, um den Fachkräftebedarf zu decken.
- Arbeitslosigkeit, die sich von Generation zu Generation überträgt, muss durchbrochen werden. Durch eine verstärkte Förderung und präventive Maßnahmen sollen möglichst viele Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden.
Der Haushalt bietet dazu die finanziellen Rahmenbedingungen.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick:
Den Einnahmen von 39,0 Milliarden Euro stehen Gesamtausgaben von 36,4 Milliarden Euro gegenüber. Die Beitragseinnahmen als Hauptfinanzierungsquelle liegen mit 33,8 Milliarden Euro um 1,7 Milliarden Euro höher als im Vorjahr. Der Haushaltsplan sieht dank guter Arbeitsmarkt- und Konjunkturaussichten einen Überschuss von 2,5 Milliarden Euro vor.
Die BA investiert, insbesondere in die berufliche Weiterbildung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die gesamte aktive Arbeitsförderung umfasst ein Budget von 9,8 Milliarden Euro und liegt damit in etwa auf Vorjahresniveau. So wird für die Förderung der beruflichen Weiterbildung ein unverändert hohes Budget von 1,7 Milliarden Euro bereitgestellt, um notwendige und sinnvolle Weiterbildung unterstützen zu können – ob für arbeitslose oder beschäftigte Menschen.
Das Budget für die Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben wird um 100 Millionen Euro auf 2,5 Milliarden Euro erhöht.
Die BA erwartet geringere Ausgaben bei passiven Leistungen
Angesichts der insgesamt guten konjunkturellen Lage können die Haushaltsansätze für passive Leistungen sinken, um im Haushalt mehr Spielraum für die Arbeitsförderung zu schaffen. So beträgt der Ansatz für das Arbeitslosengeld 14,7 Milliarden Euro, 900 Millionen Euro weniger als im Vorjahreshaushalt.
Die Vorsitzende des Verwaltungsrats, Annelie Buntenbach, betonte: »Qualifizierung ist ein, wenn nicht der entscheidende Schlüssel, um die noch nicht absehbaren Entwicklungen und Folgen der Digitalisierung in der Arbeitswelt anzupacken. Auch müssen wir Menschen ermöglichen, beruflichen Aufstieg zu schaffen. Die Arbeitswelt wird komplexer, und wir sehen es als Aufgabe der BA, die Menschen hier bestmöglich zu unterstützen. Dafür brauchen wir einen Eingliederungstitel, der für möglichst viele Menschen eine gute Fort- und Weiterbildung ermöglicht - damit Arbeitslosigkeit sich nicht manifestiert und niemand am Arbeitsmarkt abgehängt wird. Deshalb ist das Budget für diese Ausgaben weiter auf hohem Niveau«.
Peter Clever, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, stellte fest: "Die BA kann mit 2,5 Milliarden Euro rund 10 Millionen Euro pro Arbeitstag in den Bereich der beruflichen Rehabilitation investieren. Gegenüber dem Vorjahr stellen wir 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um zu unterstreichen, wie wichtig uns die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist. Damit leistet die BA einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Teilhabe dieser Personen und zur Stärkung der Inklusion in unserer Gesellschaft«.
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