Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung
Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder im Hauptausschuss verständigen sich auf gemeinsame Position
In der Sitzung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) am 13. Dezember 2017 in Bonn haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder im BIBB-Hauptausschuss auf eine gemeinsame Position zur Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung verständigt.
In dieser Positionierung setzen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Länder dafür ein, dass die Ausbildungsduldung und die weiteren dort normierten Duldungsregelungen bundeslandübergreifend einheitlich angewandt werden. Zudem sollten weitergehende Maßnahmen gewährleisten, dass abgelehnte, aber ausbildungswillige Geflüchtete und Betriebe schon frühzeitig, das heißt vor dem Zeitpunkt des tatsächlichen Ausbildungsbeginns, Planungssicherheit erhalten. Berufsvorbereitende Maßnahmen wie Einstiegsqualifizierungen (EQ) sollten für die Dauer der Maßnahme vom Abschiebeschutz umfasst werden. Dies gelte unabhängig davon, ob bereits ein Ausbildungsvertrag für eine anschließende qualifizierte Berufsausbildung geschlossen und der Nachweis einer positiven Rechtsprüfung durch die zuständige Stelle geführt wurde.
Hintergrund
Der Hauptausschuss ist Organ des BIBB. Ihm gehören je acht Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder sowie fünf Beauftragte des Bundes (»Bänke«) an.
VERWEISE
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