Neue Bundesregierung muss beim Datenschutz konkreter werden

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forum Privatheit

Um Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten sicherzustellen, sollte die neue Bundesregierung heimliche Kontrollen der Arbeitgeber ausschließen – das ist eine der Forderungen, die das Expertengremium »Forum Privatheit« erhebt. In einem jetzt veröffentlichten Policy Paper analysiert der Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Aussagen des Koalitionsvertrags zur Gestaltung der Digitalisierung. In vielen Bereichen seien weitere Anstrengungen für den Datenschutz nötig, so der Kasseler Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspricht einen »neuen Aufbruch für Europa«, eine »neue Dynamik für Deutschland« und einen »neuen Zusammenhalt für unser Land«. Dazu wollen die Koalitionäre umfangreiche Modernisierungen anstoßen. Als politische Grundlage der Großen Koalition ist der Koalitionsvertrag jedoch ein Kompromiss, der nur das konkret benennt, worauf sich die Koalitionäre inhaltlich einigen konnten. Vieles wird nur angedeutet, bleibt im Ungefähren und Abstrakten. Daher hat der Expertenkreis »Forum Privatheit« untersucht, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die im Koalitionsvertrag genannten Ziele Innovationsförderung und Datenschutz inhaltlich auszugestalten.


Spielraum der Datenschutz-Grundverordnung für mehr Anwenderschutz nutzen

Die Koalition will laut Vertrag Innovationen und neue Dienste »ermöglichen und gleichzeitig den hohen und weltweit angesehenen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands halten«. Hierzu will sie die 2020 anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung durch die EU-Kommission intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre »Zukunftsfähigkeit und Effektivität« hin überprüfen. »Dies ist auch dringend notwendig, weil es der Datenschutz-Grundverordnung gerade an Zukunftsfähigkeit und Effektivität mangelt«, so »Forum Privatheit«-Sprecher Prof. Dr. Alexander Roßnagel, der an der Universität Kassel das Fachgebiet Öffentliches Recht /Recht der Technik leitet und zugleich stellvertretender Geschäftsführender Direktor des dortigen Wissenschaftlichen Zentrums für Informationstechnik-Gestaltung ITeG ist. »Zukunftsfähigkeit fehlt ihr insofern, als sie keine der absehbaren Herausforderungen – wie etwa Big Data, künstliche Intelligenz, selbstlernende Systeme, Suchmaschinen, Netzwerkplattformen, Kontexterfassung, Internet der Dinge – risikoneutral regelt. Will sie zukunftsfähig sein, muss sie gerade die enormen Risiken, die von der Digitalisierung aller Lebensbereiche ausgehen, spezifisch regeln. Nur wenn sie gegenüber diesen Risiken Rechtssicherheit bietet, kann sie auch effektiv sein«. Daher sollte die Bundesregierung auf risikogerechte Regelungen im europäischen Datenschutzrecht drängen und selbst im Rahmen der deutschen Regelungskompetenzen solche erlassen. Für den Schutz von Kommunikationsdaten sollte die Bundesregierung die risikospezifischen und nutzerfreundlichen Vorschläge der EU-Kommission und des EU-Parlaments im Rat unterstützen.


Nutzervertrauen basiert auf wirksamen Datenschutzmaßnahmen

Das notwendige Nutzervertrauen für Innovationen setzt Datenschutz voraus: Durch Systemgestaltung und Voreinstellungen, bessere Möglichkeiten, den Datenfluss zu kontrollieren, die Möglichkeit, eigene Daten auf andere Anbieter zu übertragen und den Schutz der Vertraulichkeit durch Verschlüsselung. »Diese Rechte sind auch gegenüber wirtschaftlich mächtigen Anbietern durchzusetzen«, so Roßnagel. »Datenportabilität und Interoperabilität von digitalen Plattformen sowie die Modernisierung des Wettbewerbsrechts können auch helfen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Plattformunternehmen zu stärken. Auch in diesem Zusammenhang sind Datenschutz und Nutzerrechte wettbewerbs- und innovationsfördernde Mittel«.


Risikoadäquater Datenschutz für Beschäftigte

Die Koalition erkennt, dass die Digitalisierung zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte bietet, zugleich aber auch Überwachungsgefahren birgt. Um die Persönlichkeits-rechte der Beschäftigten sicherzustellen, sollte die Bundesregierung risikoadäquate Datenschutzregelungen für das Beschäftigungsverhältnis treffen. Hierzu gehören u. a. Regelungen, die heimliche Kontrollen ebenso explizit ausschließen wie eine Dauerüberwachung und die Erstellung umfassender Bewegungsprofile. Bei der Nutzung mobiler Geräte sollten so viele Daten wie möglich unter Kontrolle der Beschäftigten bleiben.


Rechtsrahmen für Smart Cars, Smart Health und Smart Cities

Der Koalitionsvertrag sieht einen Rechtsrahmen für autonomes Fahren (Smart Cars) vor, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Verkehrs- und Datensicherheit. Dieser Rechtsrahmen muss auch gewährleisten, dass die Betroffenen immer situationsadäquat darüber informiert sind, welche Daten überhaupt von wem verarbeitet werden. Ihnen sollen einfache Möglichkeiten zur Verfügung stehen, solchen Datenverarbeitungen zuzustimmen oder nicht. Dabei darf eine Nicht-Zustimmung nicht zu gravierenden Nachteilen führen. »Wie bei Smart Cars müssen im Rahmen von Smart Health und Smart Cities spezifische, risikoadäquate Regelungen für den Technikeinsatz vorgesehen werden«, so Dr. Michael Friedewald, Wissenschaftler am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung und Forum-Privatheit-Koordinator. »Die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen zu wahren ist der richtige Ansatz«. Einer risikospezifischen Regelung, die vor Missbrauch schützt, bedürfen aber ebenso die vielen Gesundheitsdaten, die im Rahmen von freiwilligen Messverfahren für Körperfunktionen erhoben, (oft ins außereuropäische Ausland) übertragen und verarbeitet werden. Auch die Regelungen, die zur Energie- und Verkehrssteuerung in Smart Cities zum Einsatz kommen, müssen sicherstellen, dass dadurch keine neuen und vertieften Risiken für die Privatheit und Selbstbestimmung der Betroffenen, insbesondere durch Verhaltens- und Bewegungsprofile, entstehen.


Die Vermessung des Menschen muss geregelt werden

Zu begrüßen ist, dass der Koalitionsvertrag den Diskriminierungsverboten der »analogen Welt« auch in der digitalen Welt zu Gültigkeit verhelfen will. Dies darf aber nicht auf den Verbraucherschutz allein beschränkt bleiben. Vielmehr wird für die Verwendung von Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und Big Data sowie für die Vermessung und Katalogisierung des Menschen in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen zu regeln sein, welche Bemessungskriterien und -verfahren zulässig und welche, wegen der Gefahr von Diskriminierung, unzulässig sind.

Hintergrund
Das Forum-Privatheit-Policy Paper zum Koalitionsvertrag »Datenschutz stärken, Innovationen ermöglichen – Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte« bietet eine Analyse des Koalitionsvertrags in Bezug auf Digitalisierung und Datenschutz sowie Empfehlungen, welche konkreten Maßnahmen nötig sind, um die im Koalitionsvertrag noch abstrakt formulierten Ziele zu erreichen.

Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

 

 

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