Geflüchtete: Praxiserfahrung und individuelle Betreuung erleichtern den Weg in eine Ausbildung
Ergebnisse der Migrationsstudie von BIBB und BA
Unterstützung zahlt sich aus: Bewerberinnen und Bewerber mit Fluchthintergrund schaffen häufiger den Sprung in die betriebliche Ausbildung, wenn sie von Patinnen/Paten beziehungsweise Mentorinnen/Mentoren im Zuge ihrer Ausbildungsstellensuche begleitet und unterstützt werden. Darüber hinaus erweisen sich Praktika, die Einstiegsqualifizierung und das Probearbeiten als sinnvolle Türöffner in die Ausbildung. Dies sind Ergebnisse einer Ende 2016 durchgeführten schriftlichen Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesagentur für Arbeit (BA).
In der Studie wurden rund 1400 Ausbildungsstellenbewerberinnen und -bewerber mit Fluchthintergrund und einer Staatsangehörigkeit aus einem nicht europäischen Asylzugangsland (Afghanistan, Eritrea, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) befragt.
Soziodemografische Faktoren spielen laut Analyse dagegen eine untergeordnete Rolle: Weder das Geschlecht noch die Aufenthaltsdauer oder das Alter der Befragten sind für den Zugang in eine betriebliche Ausbildung relevant. Auch das Verhältnis zwischen der Zahl der angebotenen Ausbildungsstellen in dualen Berufen und der Anzahl der Ausbildungsinteressierten im jeweiligen Arbeitsagenturbezirk beeinflusst nicht die Zugangschancen von jungen Geflüchteten.
Die Studie zeigt aber gleichzeitig, dass sich junge Menschen mit Fluchthintergrund noch mehr Unterstützung bei der Orientierung im deutschen Bildungssystem, der Vermittlung in Ausbildung und bei alltagspraktischen Belangen wie zum Beispiel Hilfen bei Behördengängen wünschen. Dies gilt sowohl für Geflüchtete, denen der Übergang in Ausbildung bereits gelungen ist, als auch für solche Personen, die (noch) keine betriebliche Ausbildung begonnen haben.
Hintergrund
31 Prozent der befragten Bewerberinnen und Bewerber hatten zum Erhebungszeitpunkt eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Weitere drei Prozent befanden sich in einer vollqualifizierenden schulischen Ausbildung oder absolvierten ein Studium.
VERWEISE