Mindestlohn: Stundenlöhne steigen, aber Monatsentgelte stagnieren
Stundenlöhne, vor allem niedrige Löhne, dank Einführung des Mindestlohns gestiegen * Für viele ist die Arbeitszeit aber gleichzeitig zurückgegangen, so dass Monatsverdienste nicht entsprechend zugenommen haben * Mindestlohn hat Einkommen und Lebensunterhalt von Niedriglohnbeschäftigten nicht spürbar verbessert
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 hat zu einer Steigerung insbesondere niedriger Stundenlöhne geführt. Im Schnitt haben aber Niedriglohnbeschäftigte am Ende des Monats nicht spürbar mehr in der Tasche, weil die Arbeitszeit vielerorts zurückgegangen ist. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam auf Basis von Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP).
Bei den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen (unterstes Dezil der Lohnverteilung) sind die Stundenlöhne zwischen 2014 und 2015 um sieben Prozent und zwischen 2015 und 2016 nochmal um rund sechs Prozent gestiegen – in den Jahren 2012 bis 2014, vor Einführung des Mindestlohns, betrug das Lohnwachstum im Durchschnitt nur 0,3 Prozent pro Jahr. In diesem untersten Dezil haben vor 2015 alle weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde (der Höhe des zum 1. Januar 2015 eingeführten Mindestlohns) verdient. Am oberen Ende der Verteilung ist das Bild ein anderes: Sind bei den zehn Prozent mit den höchsten Löhnen diese zwischen 2012 und 2014 im Durchschnitt um zwei Prozent gestiegen, war der Anstieg zwischen 2015 und 2016 unter einem Prozent.
Um auszuschließen, dass die gute Verfassung des Arbeitsmarkts der Hauptgrund für die positive Entwicklung der Löhne ist, und nicht die Einführung des Mindestlohns, haben die Autorinnen und Autoren der Studie den kausalen Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Lohnentwicklung untersucht. »Dabei zeigt sich, dass es tatsächlich die Einführung des Mindestlohns war, die die Löhne im unteren Segment nach oben getrieben hat«, fasst Autorin Alexandra Fedorets die Ergebnisse zusammen. »Das erkennt man daran, dass die niedrigen Löhne insbesondere in denjenigen Regionen gestiegen sind, wo zuvor überdurchschnittlich viele Menschen weniger als 8,50 Euro die Stunde verdient haben«.
Monatsverdienste steigen nicht proportional zu Stundenlöhnen
Der Osten Deutschlands und einige Landstriche im Westen gehören zu den Regionen, wo der Mindestlohn aufgrund des hohen Anteils an Niedriglohnbeschäftigten vor 2015 eine besonders starke Wirkung haben sollte.
Gerade in diesen Regionen ging aber die Einführung des Mindestlohns auch mit einem besonders starken Rückgang der Arbeitszeit der Beschäftigten mit niedrigen Löhnen einher. Bei den 20 Prozent Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen in den jeweiligen Regionen ist die vertragliche Arbeitszeit zwischen 2014 und 2015 um beinahe eine Stunde pro Woche (27,39 auf 26,43) gesunken; die tatsächliche Arbeitszeit reduzierte sich von 29,39 auf 28,48 Wochenstunden. Das hat zur Folge, dass der Bruttomonatsverdienst für diese Gruppe nur um etwa zwei Prozent zunahm - von 1.166 Euro in 2014 auf 1.193 Euro in 2015 -, während die Stundenlöhne im selben Zeitraum um beinahe sechs Prozent zulegten. »Für die meisten Menschen dürfte vor allem zählen: Was habe ich am Ende des Monats in der Tasche? Da macht die durch den Mindestlohn verursachte Stundenlohnsteigerung von knapp 56 Cent für viele keinen wesentlichen Unterschied«, sagt Ko-Autor Marco Caliendo von der Universität Potsdam.
Eine Erklärung für die gesunkene Arbeitszeit könnte sein, dass die Arbeitgeber, um die durch den Mindestlohn gestiegenen Arbeitskosten zu senken, ihren Beschäftigten eine Reduzierung der Arbeitsstunden aufgezwungen haben. Möglich ist auch, dass für einige Beschäftigte ein Anreiz besteht, bestimmte Einkommensgrenzen nicht zu überschreiten, die zum Beispiel im Zusammenhang mit Minijobs gelten, und dass sie deshalb weniger Stunden arbeiten.
Unter dem Strich kann die Einführung des Mindestlohns ihre Ziele - vor allem die beabsichtigte Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme – nicht erreichen, wenn die gestiegenen Stundenlöhne nicht auch höhere Bruttomonatsverdienste mit sich bringen. »Um dies zu gewährleisten, müssten Kontrollen verschärft werden, weil viele Beschäftigte, denen er zusteht, den Mindestlohn nicht bekommen, wie wir in einer früheren Studie gezeigt haben«, erklärt Alexandra Fedorets. »Bei den Arbeitszeitaufzeichnungspflichten muss nachjustiert werden. Diese Informationen sollten bei Prüfungen vor Ort – also zum Beispiel auf Baustellen – direkt vorliegen, was im Moment nicht der Fall ist«.
VERWEISE
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