Erfolgreiche Arbeitsuche: Arbeitsagentur ist nur selten beteiligt

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O Ton Arbeitsmarkt

Wenn Arbeitslose einen Job finden, liegt das nur selten an einem Vermittlungsvorschlag aus der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Das zeigt die aktuelle Statistik der Behörde zu diesem Thema. In 74 Prozent der Fälle gelingt die Arbeitssuche aus eigener Kraft. Zudem gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Vermittlungserfolgen von Jobcentern und Arbeitsagenturen.

Seit den Hartz-Gesetzen will die Bundesagentur für Arbeit (BA) »moderner Dienstleister am Arbeitsmarkt« sein. Arbeitssuchende und offene Stellen will sie effektiv zueinander bringen, wenn nötig durch vorherige Förderung. Doch tatsächlich ist die Behörde nur selten direkt beteiligt, wenn die Jobsuche von vormals Arbeitslosen gelingt. Zwischen Juli 2017 und Juni 2018 zählte die Statistik der Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsagenturen und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE) insgesamt rund 2,7 Millionen Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Arbeit – aber nur in rund einem Viertel der Fälle war die BA direkt daran beteiligt. Meist kamen die Betroffenen ohne direkte Hilfe der staatlichen Vermittler in Arbeit.

Nur jede zehnte Arbeitsaufnahme durch einen Vermittlungsvorschlag

Rund zehn Prozent der Arbeitsaufnahmen in den letzten zwölf Monaten sind auf Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagenturen und Jobcenter zurückzuführen. Knapp vier Prozent der Arbeitsaufnahmen wurden laut BA-Statistik durch eine Förderung erreicht. Rund zwölf Prozent beansprucht die BA als Vermittlungserfolg für sich, da die Arbeitsaufnahme innerhalb von drei Monaten nach einer Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme erfolgt ist. Damit kann in rund einem von vier Fällen die Arbeitsaufnahme mit einer Aktivität der Arbeitsvermittlung in BA oder Jobcenter verbunden werden.

 

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Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.


BA geht von Erfolg auch ohne Vermittlung oder Förderung aus

Doch auch bei einer Arbeitsaufnahme nach Erstkontakt oder nach Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung möchte sich die BA zumindest mit einem Teilerfolg schmücken. Rund jede vierte erfolgreiche Arbeitsuche führt die BA auf den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung zurück und weitere knapp 46 Prozent der Arbeitsaufnahmen kamen »nach Erstkontakt« zustande. Die BA argumentiert, dass Arbeitsuchende sehr wahrscheinlich die Angebote der Behörde zur »Beratung, Information und Selbstinformation« genutzt haben. Dazu zählen die Online-Jobbörse, das Berufsinformationszentrum (BIZ) oder die Website BERUFENET sowie das Infotelefon.

Obwohl der Erfolg der genannten Dienstleistungen statistisch nicht messbar ist, sei er doch unbestritten und das Internet-Angebot der BA eines der meistgelesenen in Deutschland, heißt es im Methodenbericht zur Statistik. Ähnliches gelte für die Eingliederungsvereinbarung, denn in deren Rahmen nehme man eine Potenzialanalyse des Kunden vor, durch die der Arbeitssuchende seine Fähigkeiten besser einschätzen könne.

Kein Nachweis über die Wirksamkeit von Eingliederungsvereinbarungen

Für jede arbeitsuchende Person, die sich der Arbeitsvermittlung in BA und Jobcenter zur Verfügung stellt, muss eine gültige Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden, die die Rechte und Pflichten der Arbeitsuchenden und der Arbeitsvermittlung darlegt. Kritiker von Eingliederungsvereinbarungen in der aktuellen Form weisen darauf hin, dass diese oft aus Textbausteinen zusammengesetzt werden und gerade deshalb keine individuelle Integrationsstrategie erkennen lassen. Ein statistischer Nachweis über die Wirksamkeit von Eingliederungsvereinbarungen bleibt bislang aus.

Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt

   

 

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