Sondervermögen für Digitalisierung

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Deutscher Bundestag 2

Mit einem neuen Sondervermögen »Digitale Infrastruktur« will die Bundesregierung den Breitbandausbau sowie die digitale Infrastrukturen an Schulen fördern. Dazu sollen die Erlöse der geplanten Versteigerung von 5G-Lizenzen in das Vermögen fließen. Zunächst ist eine bereits etatisiert Anschubfinanzierung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt geplant.

Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einrichtung des Sondervermögens »Digitale Infrastruktur« (Digitalinfrastrukturgesetz - DIFG) vor. Der Entwurf soll am Donnerstag im vereinfachten Verfahren zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.

Laut DIFG-Entwurf sollen 70 Prozent der Einnahmen des Vermögens für die »Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen« verwendet werden. Schwerpunkt ist demnach vor allem der ländliche Raum. Dort sei ein »privatwirtschaftlicher Ausbau von Gigabitnetzen nicht zu erwarten«, führt die Bundesregierung zur Begründung aus. Die übrigen 30 Prozent sollen laut Entwurf grundsätzlich als Finanzhilfe des Bundes den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Damit soll der »Aufbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Schulen« unterstützt werden. Die Einrichtung des Sondervermögens ist laut Bundesregierung notwendig, da die geplanten Maßnahmen mit den »gegenwärtig verfügbaren Haushaltsmitteln« nicht finanziert werden könnten.

Forderungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, auch den 5G-Ausbau in die Förderung aufzunehmen sowie über den Fonds Mittel für Breitband-Programme der Länder zur Verfügung zu stellen, lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab. So argumentiert die Bundesregierung, dass sich die bisherigen Verfahren zur Förderung des Breitbandausbaus bewährt hätten. »Zur praktischen Umsetzung der Förderung durch die Telekommunikationsunternehmen bedarf es eines bundeseinheitlichen Förderprogrammes und nicht 16 verschiedener Länderprogramme«, heißt es in der Gegenäußerung. Mit Bezug auf den 5G-Ausbau betonte die Bundesregierung, dass im Rahmen der Lizenzvergabe »Versorgungsauflagen für den öffentlichen Mobilfunk« vereinbart werden sollen.

Zudem hatte die Länderkammer gefordert, den Finanzierungsanteil des Bundes bei der Förderung zu erhöhen. Dies sei aufgrund der »Refinanzierungsmöglichkeit für den Bund aus den Einnahmen der Vergabe von Frequenzen darstellbar«. Die Bundesregierung spricht sich hingegen dagegen aus. Der Bund halte an dem Finanzierungsmodus samt notwendiger Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger fest, schreibt die Bundesregierung.

   

 

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