Europäische Arbeitslosenversicherung: EU-Kommission nimmt Stellung
Klarstellung zu angeblicher Forderung von EU-Kommissionspräsident Juncker nach einer europäischen Arbeitslosenversicherung
Die Europäische Kommission nimmt zu Medienberichten Stellung, laut denen Präsident Jean-Claude Juncker eine europäische Arbeitslosenversicherung »wolle« oder »fordere«. Diese verkürzte Darstellung verzerrt den Wortlaut des Interviews von Präsident Juncker mit der »Welt am Sonntag«. Tatsächlich handelt es sich nicht um eine Forderung nach einem neuen Kriseninstrument.
Die Juncker-Kommission hat bereits mit ihrem Entwurf für die mittelfristige EU-Finanzplanung einen Mechanismus für die Abfederung von asymmetrischen, externen Schocks vorgeschlagen, der auch Rückversicherungen für nationale Arbeitslosenversicherungen beinhalten kann.
Die entsprechende Passage des Interviews lautet wie folgt:
»Welt am Sonntag:
Gerade in Südeuropa fordern aber viele Menschen, die EU müsse sozialer werden. Wäre beispielsweise eine europäische Arbeitslosenversicherung eine gute Idee?Juncker:
Auch wenn ich sehr für eine europäische Arbeitslosenversicherung bin, darf sie kein Freifahrtschein für Länder sein, die keine Reformen durchführen und dadurch in Schwierigkeiten geraten. Die Kommission hat im Entwurf für die mittelfristige Finanzplanung zwei Instrumente vorgesehen - 25 Milliarden Euro, um Strukturbeihilfeprogramme zu finanzieren und 30 Milliarden Euro für einen Abfederungsmechanismus gegen asymmetrische, externe Schocks, was auch Rückversicherungen für nationale Arbeitsversicherungen einschließen kann. Dieses Instrument könnte mithelfen plötzlich auftretende Wirtschaftskrisen, die durch externe Entwicklungen hervorgerufen werden, in einem Land abzufedern und damit die nationalen sozialen Sicherungssysteme europäisch rückzuversichern. Es darf nicht sein, dass ein EU-Land im Fall einer unverschuldeten Krise wegen steigender Arbeitslosenzahlen das Arbeitslosengeld kürzen muss. Wichtig ist doch, dass in Krisensituationen nicht am falschen Ende gespart wird, also bei Investitionen, Bildung und Arbeitslosengeld«.
QUELLE: EU-Kommission
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