Bundesländer äußern sich zum geplanten Ausbildungs- und Beschäftigungsgesetz

(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)
Bundesrat

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bunderegierung geduldeten Ausländer*innen mit dem Entwurf für ein Beschäftigungsduldungsgesetz eine langfristige und sichere Aufenthaltsperspektive eröffnen möchte. In seiner am 15. Februar 2019 beschlossenen Stellungnahme schlägt er nur wenige Änderungen am Regierungsentwurf vor.

Praktikablere Regelungen für die Ausbildungsduldung
So spricht er sich unter anderem dafür aus, die Voraussetzung einer vorherigen sechsmonatigen Duldung bei der Ausbildungsduldung zu streichen. Vor allem Personen, die bereits eine Ausbildungsplatzzusage - womöglich in einem Mangelberuf - hätten, würden durch diese Regelung benachteiligt. Außerdem fordert er, den Zeitpunkt der Antragstellung für eine Ausbildungsduldung zu korrigieren: Entsprechend den Bewerbungsfristen für Ausbildungsplätze müsse er deutlich vorgezogen werden, um den Ausbildungsbetrieben die nötige Rechtssicherheit zu geben. Geprüft werden sollte nach Ansicht der Länder, ob bei der Ausbildungsduldung die Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen ermöglicht werden kann.

Das plant die Bundesregierung
Mit ihrem Gesetzentwurf lockert die Bundesregierung die bereits existierenden Regeln für die Ausbildungsduldung und führt mit der Beschäftigungsduldung zugleich einen neuen Status ein.

Die Ausbildungsduldung
Danach gilt die Ausbildungsduldung künftig auch bei anerkannten Helfer- und Assistenzausbildungen. Während der Ausbildung dürfen die Geduldeten dann nicht abgeschoben werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten sie eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis, wenn sie direkt weiterbeschäftigt werden. Diese Drei-plus-zwei-Regelung war in den Ländern bislang unterschiedlich ausgelegt worden. Der Gesetzentwurf stellt nunmehr eine einheitliche Anwendung der Regelung sicher.

Die Beschäftigungsduldung
Die Beschäftigungsduldung richtet sich an Geduldete, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt des Status sind der Besitz einer so genannten Vorduldung von 12 Monaten, eine gesicherte Identität, ein seit 18 Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Stundenzahl von mindestens 20 Stunden, ein gesicherter Lebensunterhalt sowie hinreichende Sprachkenntnisse.

Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

   

  VERWEISE  
  •  ...

 

Stagnation auf dem Ausbildungsmarkt
Nachfrage nach dualer Berufsausbildung steigt – Zahl der Ausbildungsplatzangebote und neuen Verträge sinkt Der Ausbildungsmarkt in Deutschland zeigt im Jahr 2024 eine Stagnation: Bundesweit wurden 486.700 neue duale Ausbildungsverträge...
Zukunft der Berufsbildungszentren des Handwerks
Die Berufsbildungszentren des Handwerks spielen nach Ansicht der Bundesregierung eine zentrale Rolle in der beruflichen Bildung. In einer Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betonte die Regierung, dass das Handwerk eine wichtige Funktion...
Ausbildungsmarktbilanz 2023/24 geprägt von Fachkräftemangel und Passungsproblemen
BA: Lücke zwischen Bewerber- und Stellenmeldungen ist kleiner geworden Im Berufsberatungsjahr 2023/24 gab es erneut mehr gemeldete Ausbildungsstellen als Bewerberinnen und Bewerber. Dies bestätigte die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der...

.