HRK-Senat lehnt Abschlussbezeichnungen »Berufsbachelor« und »Berufsmaster« ab

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HRK

Abschlussbezeichnungen müssen eindeutig und informativ sein. Namen wie »Berufsbachelor« oder »Berufsmaster«, wie sie nach dem Willen der Bundesbildungsministerin für Abschlüsse in der beruflichen Bildung eingeführt werden sollen, genügen diesen Kriterien nicht.

Das betonte der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gestern in Berlin. Er bekräftigte damit frühere Stellungnahmen des HRK-Präsidenten gegenüber der Ministerin und der Bundeskanzlerin zu den Plänen im Rahmen einer Novelle des Berufsbildungsgesetzes. Der Senat verwies darauf, dass die geplanten Bezeichnungen gerade im europäischen Kontext zu Missverständnissen führen würden, da Bachelor und Master ausschließlich von hochschulischen Einrichtungen vergeben werden. Daher müsse auch von anderen unklaren Bezeichnungen wie »Professional Bachelor« oder »Professional Master« Abstand genommen werden.

»Die Hochschulen stellen die Gleichwertigkeit von Abschlüssen aus der beruflichen Fortbildung mit Hochschulabschlüssen nicht in Frage«, erklärte HRK-Präsident Alt heute vor der Presse in Berlin. »Die Verwendung akademischer Abschlussbezeichnungen für einen anderen Bildungsweg schafft jedoch Intransparenz und Verwirrung. Für die Berufsorientierung Jugendlicher, bei Stellenausschreibungen und der Personalsuche werden informative, eindeutige Bezeichnungen benötigt. Das Ziel muss doch eine gute Sichtbarkeit der beruflichen Qualifikationen sein, um Mobilität und Arbeitsmarktchancen zu fördern. Als Hochschulen haben wir mit dem Diploma Supplement im Rahmen des Europasses gute Erfahrungen gemacht. Wir haben angeboten, die berufliche Bildung bei der Weiterentwicklung der existierenden Zeugniserläuterungen im Rahmen des Europasses zu unterstützen«.

    

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