Verdienstgrenzen bei Minijobs bleiben

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Agentur für Arbeit

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung abgelehnt. Für den Entwurf stimmte neben der FDP nur die AFD-Fraktion, während alle anderen Fraktionen ihn ablehnten.

Mit dem Gesetzentwurf wollte die FDP-Fraktion erreichen, dass die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) dynamisch erhöht werden können. Die Liberalen hatten kritisiert, dass diese Verdienstgrenzen seit 2013 nicht angehoben worden seien, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zulassen würden. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns würden sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürften, reduzieren.

Die FDP hatte deshalb vorgeschlagen, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. So sollte im kommenden Jahr die Verdienstgrenze auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, heißt es im Entwurf der Liberalen.

Kritisiert wurde er unter anderem, weil er nach Meinung von SPD, Grünen und Linken zu einer Ausweitung prekärer Beschäftigung führen würde, von der vor allem Frauen betroffen seien.

    

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