EU-Mitgliedstaaten erkannten im Jahr 2018 mehr als 300.000 Asylbewerber als schutzberechtigt an
Fast 30 Prozent der Schutzberechtigten waren Syrer
Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erkannten im Jahr 2018 nahezu 333.400 Asylbewerber als schutzberechtigt an. Dies entspricht einem Rückgang um fast 40% gegenüber 2017 (533.000). Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten über 24.800 umgesiedelte Flüchtlinge auf.
Syrer stellten auch im Jahr 2018 die größte Gruppe von Personen dar, denen in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, darauf folgten Afghanen und Iraker. Von den 96 100 Syrern, denen in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, erhielten nahezu 70% den Schutzstatus in Deutschland (67.000).
Im Jahr 2018 wurde die größte Anzahl von Personen, denen der Schutzstatus zugesprochen wurde, in Deutschland (139.600) verzeichnet, gefolgt von Italien (47.900) und Frankreich (41.400).
Von allen Personen, denen im Jahr 2018 in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, erhielten 163.800 den Flüchtlingsstatus (49% aller positiven Entscheidungen), 100.300 subsidiären Schutz (30%) und 69.300 eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (21%). Es ist anzumerken, dass sowohl der Flüchtlingsstatus als auch der subsidiäre Schutzstatus durch EU-Recht festgelegt sind, während die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen auf nationaler Rechtsgrundlage vergeben wird.
Die Anerkennungsrate von Asylbewerbern, d. h. der Anteil der positiven Entscheidungen an der Gesamtzahl der Entscheidungen, lag in erster Instanz in der EU bei 37%. Bei endgültigen Berufungsentscheiden lag die Anerkennungsrate bei 38%. In Deutschland betrugen diese Anteile 42% bzw. 43%.
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