Zukunftszentren unterstützen ostdeutsche Unternehmen und Beschäftigte
Sechs Träger im Rahmen des ESF-Programms ausgewählt
Globaler Wettbewerb, demografischer Wandel und Digitalisierung stellen in Summe Arbeitgeber und Erwerbstätige vor neue und komplexe Herausforderungen.
Gerade für die mehrheitlich kleinen und mittleren Unternehmen in Ostdeutschland kann die voranschreitende Digitalisierung neue Chancen und Wachstumsimpulse bieten. Gleichzeitig verändert die technologische und digitale Durchdringung viele Berufe gravierend, mit neuen Aufgaben für die Sicherung des Fachkräftepotenzials.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich daher zum Ziel gesetzt, jene kleinen und mittleren Unternehmen in Ostdeutschland bei diesen Herausforderungen zu unterstützen. Mit dem 2019 aufgelegten Förderprogramm im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Schaffung von ‚Zukunftszentren‘ in Ostdeutschland sollen Ansätze gefördert werden, die innovative Weiterbildungskonzepte direkt mit und in den Betrieben vor Ort entwickeln und erproben.
Der zuständige Staatssekretär im BMAS, Björn Böhning, erklärt dazu:
Da in Ostdeutschland keine Großkonzerne, mit ihren entsprechenden Weiterbildungsmöglichkeiten und Netzwerken, ihren Sitz haben, wollen wir gezielt die vielen kleinen und mittleren Unternehmen mit unserem Ansatz ‚Zukunftszentren‘ für die Regionen bei der Bewältigung des demografischen und digitalen Wandels unterstützen. Denn zusammen ist man nicht nur stärker, sondern auch innovativer. Und es gilt: Für den Erfolg ist die Expertise der Akteure und Netzwerke vor Ort entscheidend. Die jetzt ausgewählten regionalen Träger haben vielversprechende Ideen für die Konzeption der Zukunftszentren vorgestellt. Im nächsten Schritt müssen sie nun ihre Vorstellungen zu vollständigen Anträgen ausarbeiten - damit wir im November 2019 an den Start gehen können. Mit den Zukunftszentren stellen wir die Beschäftigten in den Mittelpunkt und leisten einen aktiven Beitrag für neue Weiterbildungskonzepte in Zeiten des Strukturwandels.
Fachleute des BMAS haben zusammen mit Vertreter*innen der zuständigen Landesministerien der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entschieden, welche Träger bzw. Trägerverbünde jeweils zur Antragstellung eines ‚Regionalen Zukunftszentrums‘ aufgefordert werden. Dies sind
- für Mecklenburg-Vorpommern die Universität Rostock (Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik),
- für Brandenburg und
- für Sachsen-Anhalt jeweils das f-bb Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH,
- für Sachsen die RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung,
- für Thüringen die Ernst-Abbe Hochschule Jena.
Des Weiteren hat das BMAS für den regional übergreifenden Think-Tank »Zentrum digitale Arbeit« den Interessenverbund ARBEIT UND LEBEN Sachsen e.V. ausgewählt. Sie alle haben nun zwei Monate Zeit, ihren Antrag einzureichen.
Das ESF-Förderprogramm zur Schaffung der Zukunftszentren
Mit dem Förderprogramm im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Schaffung der Zukunftszentren legt das BMAS den Fokus darauf, innovative Konzepte zur Weiterbildung im Betrieb zu entwickeln und zu erproben - beispielsweise dazu, wie digitale Kompetenzen in Unternehmen gefördert werden können. Qualifizierung im Betrieb soll neu gedacht und erprobt werden - immer mit dem Ziel, die Selbstlern- und Gestaltungskompetenz zu fördern.
In jedem ostdeutschen Bundesland wird ein »Regionales Zukunftszentrum« entstehen, denn es geht darum, die unterschiedlichen Bedarfe der Regionen und Branchen differenziert in den Blick zu nehmen. Die Zukunftszentren werden beispielsweise regionale Unterstützungsbedarfe der örtlichen Unternehmen auswerten und daraus innovative Lehr-Lernkonzepte entwerfen, um die Beschäftigten von KMU passgenau zu qualifizieren.
Ein übergeordnetes »Zentrum digitale Arbeit« wird das Wissen bündeln, für den bundesweiten Austausch sorgen und u.a. Impulse in die ‚Regionalen Zukunftszentren‘ aus aktuellen Forschungsergebnissen geben.
Hintergrund
Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und zusätzlichen Landesmitteln, sofern die ‚Regionalen Zukunftszentren‘ adressiert sind. Bis Juni 2022 stehen für die »Zukunftszentren« mehr als 36 Millionen Euro allein aus ESF- und Bundesmitteln bereit.