Bessere Perspektiven für gut integrierte Ausländer
Geduldete Ausländer*innen erhalten eine langfristige und rechtssichere Aufenthaltsperspektive in Deutschland. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung gebilligt. Es lockert die bereits existierenden Regeln für die Ausbildungsduldung und führt mit der Beschäftigungsduldung einen neuen Status ein.
Die Ausbildungsduldung
Die Ausbildungsduldung gilt danach künftig auch bei anerkannten Helfer- und Assistenzausbildungen - zumindest dann, wenn es sich um Engpassberufe handelt. Außerdem wird sichergestellt, dass Geduldete bundesweit eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie nach Abschluss der Ausbildung direkt weiterbeschäftigt werden.
Die Beschäftigungsduldung
Die Beschäftigungsduldung richtet sich an Geduldete, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt des Status sind der Besitz einer so genannten Vorduldung von 12 Monaten, eine gesicherte Identität, ein seit 18 Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Stundenzahl von mindestens 35 Stunden, ein gesicherter Lebensunterhalt sowie hinreichende Sprachkenntnisse.
Neu: Stichtagsregelung
Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf mit seinem Beschluss vom 7. Juni 2019 nur geringfügig verändert. Aufgenommen hat er eine Stichtagsregelung: Danach profitieren von dem Gesetz nur integrierte Geduldete, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind.
Bundesrat hält die Hürden nach wie vor für zu hoch
Völlig unberücksichtigt ließ der Bundestag die von den Ländern im ersten Durchgang geforderten Lockerungen und Erleichterungen bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Der Bundesrat bedauert dies in einer begleitenden Entschließung ausdrücklich. Wegen der hohen Hürden sei zu befürchten, dass vielen Menschen der Zugang zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung verwehrt bliebe.
Gegebenenfalls neues Gesetz erforderlich
Die Bundesregierung fordert er auf, sorgfältig zu beobachten, in welchem Umfang die neuen Duldungstatbestände in Anspruch genommen werden. Gegebenenfalls müsse sie ein Gesetz vorlegen, das den Zugang zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung entsprechend der Vorschläge der Länder verbessert. Genau prüfen solle die Bundesregierung auch, ob der mit dem Geordneten-Rückkehr-Gesetz beschlossene neue Duldungsstatus bei ungeklärter Identität, Auswirkungen auf die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt hat.
Unterzeichnung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Die begleitende Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie prüft, ob sie die Forderungen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.
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