Vierzig Prozent der Neueinstellungen sind befristet

(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)
Artikel-Bild

Bei befristeten Einstellungen wenden die Betriebe weniger Mittel auf 

Von zehn Neueinstellungen sind vier befristet. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Auf die Gesamtzahl der Beschäftigten bezogen arbeitet jeder zwölfte befristet. Auszubildende sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt.

Überdurchschnittlich häufig greifen größere Betriebe zu Befristungen. Betriebe mit mehr als 75 Beschäftigten beispielsweise stellen mit einer um neun Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit befristet ein als kleinere Betriebe. Wenig überraschend nutzen Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten signifikant seltener als andere Betriebe Befristungen: Bei diesen Kleinstbetrieben gelten nicht die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Stelle befristet besetzt wird, ist bei kurzfristigem Personalbedarf doppelt so hoch wie bei längerfristigem. Dennoch werden mit 85 Prozent die meisten befristeten Neueinstellungen bei längerfristigem Personalbedarf vorgenommen, da insgesamt nur jede zehnte Neueinstellung aufgrund eines vorübergehenden Bedarfs stattfindet.

Die Dauer des Stellenbesetzungsprozesses ist bei befristeten Stellen im Vergleich zu unbefristeten Stellen kürzer, und es werden auch weniger finanzielle Mittel beispielsweise für Stellenanzeigen oder Personalvermittler bei der Stellenbesetzung investiert. Kürzere Stellenbesetzungsdauern aufgrund weniger intensiver Auswahlprozesse treten vornehmlich bei Neueinstellungen zur Deckung eines kurzfristigen und nur vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs auf. Dass weniger finanzielle Mittel für die Besetzung befristeter Stellen investiert werden, gilt dagegen auch bei längerfristigem Bedarf. Befristete Neueinstellungen werden der IAB-Studie zufolge nicht nur zur Deckung eines vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs genutzt, sondern auch als »verlängerte Probezeit«.

Bei befristeten Neueinstellungen wird häufiger als bei unbefristeten auf Berufserfahrung als Einstellungsvoraussetzung verzichtet. Zudem zeigen die IAB-Daten, dass Betriebe insbesondere bei Helfertätigkeiten deutlich häufiger Befristungen vornehmen.

Hintergrund
Die IAB-Studie beruht auf den Daten der IAB-Stellenerhebung mit mehr als 10.000 teilnehmenden Betrieben.

 

  LINKS  

 

HRK legt Vorschläge zur Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vor
In der aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) weist die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Politik noch einmal auf die systemische Bedeutung des Sonderbefristungsrechts in der und für die...
WissZeitVG: Kontroverse Diskussion zu befristeter Beschäftigung in der Wissenschaft
Das Wissenschaftzeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bedarf einer weiteren Reform. Dieser Konsens zeichnete sich am 09.11.2022  in einer Anhörung des Bundestags-Bildungsausschusses ab. Das 2007 in Kraft getretene Gesetz bildet seither die...
WissZeitVG: Anpassungsbedarf im Wissenschaftsbetrieb wird geprüft
Die Bundesregierung wird möglichen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes prüfen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine...

 

 

Die fünf meistgelesenen Artikel der letzten 30 Tage in dieser Kategorie.

 

.